Der notwendige Gläubigerkonkurs laut Konkursgesetz in Spanien
Der notwendige Gläubigerkonkurs wird laut spanischem Konkursgesetz von einem der Gläubiger (Ley Concursal) beantragt. Auch Gesellschafter oder Mitglieder einer juristischen Person können den notwendigen Konkurs einfordern. Dazu muss es mutmaßliche Hinweise für eine Insolvenz geben.