Ist sich Ihr Unternehmen der Risiken der illegalen Leiharbeit bewusst?

Die illegale Leiharbeit von Arbeitnehmern in Spanien ist zwar in der Praxis weit verbreitet, stellt aber einen Verstoß dar, der vom Unternehmen begangen wird und gesetzlich verboten und sanktioniert ist.

Artikel 43.1 des Arbeiterstatuts legt fest, dass:

Die Einstellung von Arbeitnehmern zum Zwecke ihrer vorübergehenden Überlassung an ein anderes Unternehmen darf nur durch ordnungsgemäß zugelassene Zeitarbeitsunternehmen unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erfolgen.

So begeht das abgebende Unternehmen eine illegale Arbeitnehmerüberlassung, wenn es einen Arbeitnehmer einstellt, der ausschließlich für ein anderes Unternehmen, das aufnehmende Unternehmen, arbeitet.

Mit anderen Worten, wenn das abgebende Unternehmen (sofern es sich nicht um ein Zeitarbeitsunternehmen handelt) dem übernehmenden Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Obwohl der Arbeitnehmer von dem übertragenden Unternehmen eingestellt wird, ist es das übernehmende Unternehmen, das die Arbeit plant, organisiert und in Auftrag gibt und die Geschäftsführungsbefugnis hat.

Merkmale der illegalen Leiharbeit

  • Das übernehmende Unternehmen und nicht das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen hat, legt die Arbeitszeiten fest
  • Das übernehmende Unternehmen richtet den Urlaub ein und koordiniert ihn
  • Der Arbeitnehmer befolgt die Anweisungen und Weisungen des übernehmenden Unternehmens und ist den Verantwortlichen gegenüber rechenschaftspflichtig
  • In der Regel werden die Leistungen des Arbeitnehmers in den Räumlichkeiten des übernehmenden Unternehmens erbracht.

Konsequenzen für das Unternehmen bei illegaler Leiharbeit

  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Urlaub, Löhne usw.
  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Sozialversicherung
  • Zivil- und strafrechtliche Haftung der abgebenden und der übernehmenden Gesellschaft für Arbeitsunfälle
  • Zivil- und strafrechtliche Haftung des veräußernden und des übernehmenden Unternehmens für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Administrative und wirtschaftliche Sanktionen für das abgebende und das aufnehmende Unternehmen: Die illegale Arbeitnehmerüberlassung ist ein schwerwiegender Verstoß, der nach dem Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung (LISOS) mit Geldstrafen zwischen 7.501 € und 225.018 € geahndet wird
  • Mangelnder Schutz für die Arbeitnehmer, da sie nicht wissen an wen sie sich im Falle von Problemen wenden können.

Folgen für den Arbeitnehmer bei illegaler Leiharbeit

  • Die Erklärung der illegalen Überlassung gibt dem Arbeitnehmer das Recht auf:
    • Erlangung eines unbefristeten Vertrags, wenn der Vertrag befristet war
    • Entscheidung dafür, sowohl dem übertragenden als auch dem übernehmenden Unternehmen anzugehören
  • Im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung kann der Arbeitnehmer wählen, ob er in die Belegschaft des von ihm bevorzugten Unternehmens eintreten will, wobei das gewählte Unternehmen zwischen Wiedereinstellung oder Entschädigung wählen kann
  • Die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, der sich dafür entscheidet in die übernehmende Gesellschaft einzutreten, entsprechen denen eines jeden Arbeitnehmers in derselben oder einer gleichwertigen Stellung. Sein Dienstalter wird ab dem Zeitpunkt des Beginns der unrechtmäßigen Überlassung berechnet.

Die illegale Leiharbeit von Arbeitnehmern ist in Spanien verboten, nur Zeitarbeitsfirmen können Zeitarbeitskräfte einstellen und sie einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellen.

Carlos Rivero

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Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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