Die Rechtsberatung im Rahmen des IT-Recht oder Informationstechnologie befaßt sich insbesondere zu Fragestellungen des Datenschutzes im international agierenden Unternehmen. Wir finden zudem individuelle Lösungen zur rechtssicheren Ausgestaltung von Internetauftritten, Onlineshops und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Zahlreiche unserer Mandanten stammen aus der E-Commerce Branche und sind jeweils führend auf ihrem Gebiet.

Verbraucherschutzgesetz zu Preisregulierung im E-Commerce in Spanien

Preisregulierung im elektronischen Handel laut Verbraucherschutzgesetz in Spanien

Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und Regulierungen im Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel. In Spanien sieht das Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis (zuzüglich aller Steuern und Kosten) vor Vertragsausführung informiert werden muss.

Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)

Es ist wichtig, über die Existenz der Hauptinformationsstelle des zentralen Kreditregisters der Bank von Spanien (CIRBE) infomiert zu sein um Rechte und Verpflichtungen in Hinblick auf bestimmte Finanzinformationen zu verstehen und diese von Dateien der Vermögens- und Kreditfähigkeit differenzieren zu können, die von der LOPD in Art. 29 geregelt werden.

Strafen im E-Commerce Cookiegesetz

Strafen für E-Commercebetreiber wegen Nichterfüllung des Cookiegesetzes in Spanien

Zwei spanische E-Commercegeschäfte wurden mit Geldstrafen belegt, da sie das reformierte Cookiegesetz nicht befolgt haben. Die Höhe der jeweiligen Strafen ist relativ gering; die Aktion ist aber als Aufruf an alle E-Commercegeschäfte zu verstehen, ihre Webseiten mit den neuen Cookie-Bestimmungen zu aktualisieren. Der folgende Artikel legt eine kurze Beschreibung der Bedingungen vor und liefert eine Hilfestellung um zu verstehen, wie diese Fehler vermieden werden können.

Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanien

Ebenso wie jede andere Art des Handels, muss auch der elektronische Handel über Beschwerdeblätter für seine Nutzer verfügen. Diese Formulare, welche Personendaten dieser Nutzer enthalten, müssen mit dem sogenannten LOPD (Ley Orgánica de la Protección de los Datos Personales), dem spanischen Datenschutzgesetz, übereinstimmen. Bei Nichteinhaltung kann dies schwere Sanktionen für die E-Commerce-Händler zur Folge haben.

Entfernung von nicht aktuellen Inhalten in Google Deutschland

Ausübung des Rechts auf Entfernung von Inhalten in Google Deutschland

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014, mit welchem entschieden wurde, dass Suchmaschinen bei der Internetsuche dafür verantwortlich sind, dass die Persönlichkeitsrechte der Benutzer im Web gewahrt werden, stellt die Suchmaschine Google nun den Benutzern ein Formular zur Verfügung um die Löschung von Verknüpfungen zu veralteten oder unangemessenen Informationen, welche deren privates Leben betreffen, zu beantragen.

Telekommunikationsgesetz in Spanien

Grundlegende Änderungen durch das neue Telekommunikationsgesetz in Spanien

Eine umstrittene Frage des neuen Telekommunikationsgesetzes in Spanien ist, ob die Anbieter Dachterassen verschiedener Gebäude zur Anbringung von Antennen enteignen können, und zwar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung.

Redes sociales

Online-Marketing Richtlinien in Spanien und Europa

Die Vorschriften, wie Verbraucher im Rahmen des Online-Marketings kontaktiert werden dürfen, unterscheiden sich in den einzelnen EU-Ländern. In Spanien muss der Verbraucher seine vorherige Zustimmung abgeben, damit ein Händler ihn per Email kontaktieren darf. Ausserdem haben die Konsumenten das Recht, gegen ungefragte Emailwerbung Einspruch einzulegen. In vielen anderen europäischen Ländern sind Opt-in-Möglichkeiten Vorschrift.

Das neue Telekommunikationgesetz und der Datenschutz in Spanien

Das neue allgemeine Telekommunikationsgesetz Nr. 9/2014 aktualisiert das seit 2003 geltende Gesetz in Spanien. Das neue Gesetz hat zwei grundlegende Ziele: Ermöglichung des Ausbaus von Netzen neuer Generation und Verbesserung des Angebots von innovativen Dienstleistungen an die Bürger.

Strafrechtliche Sanktionen des Gesetzes über den Schutz der persönlichen Daten in Spanien

Das strafrechtliche Sanktionssystem des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten in Spanien wurde auf Verlangen der spanischen Datenschutzbehörde reformiert. Es erfolgt eine Unterteilung in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Für leichte Verstöße werden Bußgelder zwischen 900 und 40.000 Euro vorgesehen, 40.001 bis 300.000 Euro Bußgeld für schwere Verstöße und Bußgelder in Höhe von zwischen 300.001 bis 600.000 Euro für die Begehung von sehr schweren Verstößen.

Änderungen im Rücktrittsrecht für den Onlinehandel in Spanien

Beim Aufsetzen oder Abändern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C des elektronischen Handels in Spanien muss bedacht werden, dass sich die Regeln durch die Anpassung der spanischen Verbraucherrechte an EU-Normen geändert haben. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Rücktrittsrecht.