Die Rechtsberatung im Rahmen des IT-Recht oder Informationstechnologie befaßt sich insbesondere zu Fragestellungen des Datenschutzes im international agierenden Unternehmen. Wir finden zudem individuelle Lösungen zur rechtssicheren Ausgestaltung von Internetauftritten, Onlineshops und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Zahlreiche unserer Mandanten stammen aus der E-Commerce Branche und sind jeweils führend auf ihrem Gebiet.

Abogados tecnología de la información

Sanktionen für den Versandt von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien

In Spanien ist der unerbetene Versandt von Werbemitteilungen auf elektronischem Weg kategorisch verboten, wenn der Versender im Voraus keine eindeutig Zustimmungserklärung des Empfängers angefordert und erhalten hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Zustimmung durch den Empfänger für auf elektronischem Wege versandte Werbemassnahmen ist allgemein bekannt als Opt-in-Option. Strafen für leichte bis schwerwiegende Verstösse belaufen sich auf Euro 30.000 bis 600.000.

Die Bedeutung der Reform der Europäischen Datenschutzrichtlinie für Unternehmen in Spanien

Hauptziele der Reform der europäischen Datenschutzbestimmungen sind die bessere Kontrolle, einheitliche Standards, vereinfachter internationaler Austausch und Entbürokratisierung in Spanien. Die Richtlinie von 1995 soll dadurch den Anforderungen von Big Data angepasst werden.

Die Auswirkung der neuen EU-Datenschutzrichtlinie auf KMUs in Spanien

Die neuen Regelungen der EU-Datenschutzrichtlinie zielen darauf ab, den kleinen und mittleren Unternehmen in Spanien (KMUs) das wirtschaftliche Wachstum zu erleichtern, insbesondere durch Einsparung von Kosten und Bürokratieabbau.

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Datenschutz in der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention in Spanien

Die Behandlung von persönlichen Daten in der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention in Spanien unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes 10/2010. Die Informationspflicht sowie die Erfordernis der Genehmigung sind ausgeschlossen. Für Personen des öffentlichen Lebens gelten Sonderregelungen.

Die Beweiskraft der E-Mail in spanischen Gerichtsverfahren

Die E-Mail hat sich in Spanien zu einem unverzichtbaren Kommunikationsmittel im persönlichen als auch im beruflichen Bereich entwickelt. Dadurch nimmt auch ihre Rolle als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu. Die spanische Zivilprozessordnung erkennt die Gültigkeit elektronischer Beweise generell an. Die Gewähr der Authenizität ist hierbei die Hauptfrage. Welche Rolle kann die elektronische Unterschrift dabei spielen?

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Die spanische Gesetzgebung zu Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Das Rechtsgebiet der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien ist durch die Gesetze 10/2012, 19/1993 und 12/2003 festgelegt; zusätzlich gibt es eine Expertenkommision. Geregelt ist auch, wer personenbezogene Daten zur Prävention offen legen muss. Gesellschaften, Unternehmen und Stiftungen haben besondere Vorschriften zu befolgen.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien

Die wichtigsten Regelungen des spanischen Strafgesetzbuches, die beteiligten Behörden und die betroffenen Personenkreise zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien im Überblick.

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Freigabe von persönlichen Daten von Mitarbeitern an die Polizei in Spanien

Oftmals kommt es zu Zweifeln, wenn Unternehmer eine Forderung der spanischen Strafverfolgungsbehörden zur Herausgabe von persönlichen Daten der Mitarbeiter erhalten. Sei es Bildmaterial oder Rechnungen, die Unternehmen fragen sich, ob die Herausgabe besagter Information einen Verstoß gegen das spanische Datenschutzgesetz zum Schutz von Personendaten bedeutet.

Rechtsvorschriften zum Datenschutz bei Handyapplikationen in Spanien

Die Möglichkeit des Ausspionierens von Mobiltelefonen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich die spanischen Unternehmen dazu entscheiden, sich juristisch vor eventuellen Strafanträgen der Kunden zu schützen, sollte es zu einem Verlust oder Diebstahl von persönlichen Daten kommen. Die verschiedenen Arten der Handyapplikationen, online oder offline, invasiv der nicht invasiv, entscheiden, welche Vorschrift es entsprechend einzuhalten gilt.

Rechtsvorschrift zum Schutz von Daten und Passwörtern im Internet in Spanien

Der Besuch einer Webseite verpflichtet den Nutzer nicht, persönliche Daten zu übermitteln. Dennoch ist es häufig notwendig, sich zu registrieren und ein Passwort zu erhalten, um auf Inhalte der Webseite zugreifen zu können. In solchen Fällen muss die Datenerfassung den Zweck, die Form, Begrenzungen und Rechte beachten, welche das spanische Datenschutzgesetz (LOPD) beinhaltet.