Sanktionen für den Versandt von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien
In Spanien ist der unerbetene Versandt von Werbemitteilungen auf elektronischem Weg kategorisch verboten, wenn der Versender im Voraus keine eindeutig Zustimmungserklärung des Empfängers angefordert und erhalten hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Zustimmung durch den Empfänger für auf elektronischem Wege versandte Werbemassnahmen ist allgemein bekannt als Opt-in-Option. Strafen für leichte bis schwerwiegende Verstösse belaufen sich auf Euro 30.000 bis 600.000.