Die Rechtsberatung im Rahmen des IT-Recht oder Informationstechnologie befaßt sich insbesondere zu Fragestellungen des Datenschutzes im international agierenden Unternehmen. Wir finden zudem individuelle Lösungen zur rechtssicheren Ausgestaltung von Internetauftritten, Onlineshops und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Zahlreiche unserer Mandanten stammen aus der E-Commerce Branche und sind jeweils führend auf ihrem Gebiet.

Onlinehandel spanischer Firmen

Nur 72% der spanischen Firmen mit Internetverbindung haben eine eigene Webseite. 22,6% der Firmen mit 10 oder mehr Beschäftigten verwirklichten 2012 ihre Einkäufe durch Onlinehandel.

Ley de cookies españa

Die Zustimmung zur Verwendung von Cookies in Spanien

Cookies sind eines der wichtigsten Tools der Online-Werbung. In Spanien bedeutet ihre Verwendung bedeutende Eingriffe in die Privatsphäre der Benutzer, weil sie Dateien oder Anwendungen auf den Endgeräten installieren. Die Installation und Verwendung der meisten Cookies sind mit der Informationspflicht und der Pflicht zur Einholung der Zustimmung durch den Benutzer verbunden.

Cloud Computing

E-Commerce Spanien: Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes

Die Hauptachsen der Reform des spanischen Verbraucherschutzgesetzes sind die Punkte Informationspflicht und Widerrufsrecht. Es werden neue Rechte eingeführt, wie die Form und Fristen für die Lieferung sowie auf die Gefahr des Verlustes oder Verderbs des erworbenen Gutes.

Videoüberwachung ist mit Datenschutzbestimmungen in Spanien vereinbar

Laut der spanischen Datenschutzregelungen (LOPD) ist die Videoüberwachung eines Arbeitnehmers grundsätzlich zulässig, die Verarbeitung persönlicher Daten bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen.

Welche Rechte gibt es bei Verstöβen gegen gewerblichen Rechtsschutz in Spanien?

Zivil- und Strafrecht in Spanien bei Verstössen gegen den gewerblichen Rechtsschutz und das geistige Eigentum. Das Verfahren für die Klageerhebung auf dem Zivilrechtsweg ist in dem Gesetz über das Zivilverfahren geregelt. Der gewerbliche Rechtsschutz findet sich verdeckt auch im Strafrecht.

Der Schutz des geistigen Eigentums in Spanien

Das geistige Eigentum in Spanien ist ab Zeitpunkt der Errichtung automatisch geschützt. Das geistige Eigentum beinhaltet verschiedene Rechtsarten, von wirtschaftlichem Charakter und andere moralischer Natur. Das geistige Eigentum in Spanien ist im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt.

Protección datos personales España

Wie sind Erfindungen und geistiges Eigentum in Spanien geschützt?

Patente, Gebrauchsmuster und Gewerbemuster in der spanischen Gesetzgebung. Die Patente gewährleisten einen Zeitraum von 20 Jahren seit dem Tag des Antrags. Zum Patentschutz fallen jährliche Gebühren an. Das spanische Patentgesetz wurde 2009 mit der Umsetzung des Gesetzes Ley 17/2009 reformiert.

Wie kann man seine Marke in Spanien registrieren?

Das spanische System zur Registrierung von Marken basiert auf dem Amt für Patente und Marken (Oficina Española de Patentes y Marcas). Wird ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den spanischen Markt gebracht, ist zunächst sicherzustellen, dass diese Waren oder Dienstleistungen durch eine Marke identifiziert sind und dass diese Marke frei ist und keine negativen Konnotationen besitzt.

Der gewerbliche Rechtsschutz in Spanien

Für den gewerblichen Rechtsschutz gilt in Spanien das Registrierungsprinzip. Die Eigentümerrechte stehen demjenigen zu, der als erster die Eintragung im Register beantragt. Die gewerblichen Eigentümerrechte haben Vermögenscharakter in Spanien.

Kann man sich aus dem Internet löschen sobald man einmal drin ist?

Wie kann man sich und seine persönlichen Daten aus dem Internet löschen? Das Recht auf Vergessenwerden ist der verwendete Terminus dafür. In Spanien kann man sich dazu an die spanische Datenschutzbehörde wenden.