Liste der Publikationen

Mediation-in Spain

Mediation in der Insolvenz nach dem neuen Gesetz für Unternehmer

Die neue Figur des Insolvenzmediators hat die Vermeidung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und Zustimmung zu einer Zahlungsvereinbarung zum Ziel. Die normale Dauer des Mediationsverfahrens ist ein Monat. Der Mediator ist Jurist, Betriebswirt oder Rechnungsprüfer und muss mindestens über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.

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Die Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien

Mit dem Kauf einer Immobile in Spanien ist die Zahlung zwei unterschiedlicher Steuernarten verbunden. Hierbei wird ausserdem nach neuen Immobilien und gebrauchten Objekten unterschieden. Der Kauf von neuen Immobilien bringt eine Zahlung der Mehrwertsteuer mit sich. Hingegen ist beim Kauf gebrauchter Immobilien die Vermögensübertragungssteuer zu zahlen.

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Praktikanten zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien

Auch Praktikanten zahlen in Spanien Sozialversicherungsbeiträge. Ab Mai 2013 ist es für Unternehmen in Spanien eine Pflicht für universitären oder beruflichen Praktikanten, die eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Praktikum erhalten, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

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Förderung der Arbeitsverträge für Praktikanten in Spanien

Arbeitsverträge für Praktikanten sind in Artikel 11 unter dem Titel Ausbildungsvertrag des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt. Der Praktikumsvertrag kann in Spanien bis zu fünf Jahre nach Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgeschlossen werden.

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Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien

Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.

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Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

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