Spanisches Kollektivarbeitsrecht: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Spanien

Die spanische Verfassung sichert im Kollektivarbeitsrecht das Recht zur Bildung von Gewerkschaften (sindicatos) und Arbeitgeberverbänden (asociaciones empresariales) in Spanien. Gewerkschaftsfreiheit gilt auch für Arbeitnehmer, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Alles wichtige zu Tarifverträgen, Arbeitnehmervertretung und Mitbestimmungsrechte im Betrieb in Spanien hier beschrieben.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Laut des spanischen Individualarbeitsrechts kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist stets an einen Kündigungsgrund (causa objetiva) gebunden. Arbeitsverhältnisse können auch einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet werden.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Arbeitnehmer, Selbständige und andere Beschäftigte

Das spanische Individualarbeitsrecht regelt und definiert die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, Selbständigen und die Sonderform Heimarbeit. Das spanische Recht unterscheidet grundlegend zwischen abhängiger Arbeit (trabajo por cuenta ajena) und selbständiger Arbeit (trabajo por cuenta propia oder trabajo autónomo). In der jüngsten Zeit hat die Heimarbeit, oder das Home office mit der Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologie an Bedeutung gewonnen.

Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (I): Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildungsverträge, Betriebsübergang

Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut des spanischen Individualarbeitsrechts eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses in spanischen Unternehmen. Darunter versteht man das «Ausleihen» eines so genannten Leiharbeitnehmers durch ein verleihendes Unternehmen. Weitere besondere Arbeitsformen sind der Ausbildungsvertrag, meist Praktikanten- und Berufsausbildungsverträge sowie der Betriebsübergang.

Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (II): Befristungen, Teilzeitarbeit, Führungskräfte

Die wichtigsten Sonderformen von Arbeitsverhältnissen im spanischen Individualarbeitsrecht sind befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Verträge für Führungskräfte von Unternehmen. Für Führungskräfte bestehen spezielle gesetzliche Regelungen, sie unterstehen nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht. Die Befristung eines Arbeitsvertrags darf in Spanien nur aus eng gesteckten Gründen erfolgen.

Eintreibung von Geschäftsschulden in Spanien durch Zivil- oder Mahnverfahren

Die Durchsetzung von Ansprüchen und Schuldeintreibung in Spanien erfolgt in verschiedenen gerichtlichen Verfahren. Im Zivilverfahren müssen Zeit und Form der Beantragung beachtet werden. Im Mahnverfahren kann der Anspruchsinhaber das Verfahren initiieren. Vorlage von Wechseln und Schecks vor dem zuständigen Gericht zur Einleitung des Verfahrens durch den Anspruchsinhaber.

Einkommen und Steuerermäßigungen im Lohnsteuerrecht in Spanien

Nach dem spanischen Lohnsteuerrecht versteht man unter Arbeitseinkommen alle Gegenleistungen oder Vorteile des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz enthält eine Liste der abzugsfähigen Kosten wie Sozialversicherungs- oder Gewerkschaftsbeiträge. Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt (Hacienda) einzureichen.

Das System der Sozialversicherung in Spanien

Das spanische Sozialversicherungsrecht verpflichtet das Unternehmen zur Eintragung beim Sozialversicherungsträger. Die Regierung legt jedes Jahr die Quote für die Sozialabgaben fest. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

Markt- und Trendforschung bei Auslandsimmobilienkauf in Spanien

Vor dem Immobilienkauf in Spanien sollte eine Analyse der örtlichen Gegebenheiten und der Wünsche und Ansprüche der Zielgruppe erfolgen. Die Bewertung der Immobilie und Investition sollte auf multiplen Indikatoren und Informationsquellen beruhen. In Spanien besteht vermehrt Interesse an Seniorenresidenzen.

Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Spanien

Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie. Das spanische Recht grenzt den Handelsvertreter vom Vertragshändler und unselbstständigen Vertreter ab. Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten des Vertreters und des Unternehmens. Das Gesetz in Spanien sieht ausserdem einen Ausgleichsanspruch für den hinzugewonnen Kundenstamm vor.