
Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die Gläubiger
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger einen Monat Zeit, um seine Forderungen gegenüber dem insolventen Schuldner anzumelden.

Neue Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen in Spanien
Mit dem Inkrafttreten des spanischen Gesetzes „Real Decreto-ley 32/2021“ vom 28. Dezember soll befristeten Beschäftigungen und Arbeitsplatzunsicherheit ein Ende gesetzt werden. Das Gesetz legt fest, dass grundsätzlich alle Arbeitsverträge unbefristet sein sollen, und führt neue Regelungen für befristete Arbeitsverträge und deren Voraussetzungen ein.

Wesentlicher Inhalt eines Unternehmenskaufvertrags
Die Ausarbeitung des Vertrages ist eine wesentliche Phase beim Kauf von Unternehmen, da diese Vereinbarung die Elemente enthält, die den Verlauf der Transaktion und letztlich ihren Erfolg bestimmen. Wissen Sie, welche Klauseln unbedingt enthalten sein müssen?

Änderung des Verbraucherschutzrechts in Spanien. Ist eine Anpassung Ihrer AGB notwendig?
Zwecks Umsetzung der Richtlinie der EU wurden diverse Fristen des Verbraucherschutzrechts durch den spanischen Gesetzgeber modifiziert. Beispielsweise beträgt die regelmäßige Gewährleistungsfrist neuerdings drei Jahre. Auch für nunmehr gesetzlich definierten Waren mit digitalen Elementen gelten neue Besonderheiten. Für viele Unternehmen hat dies die Notwendigkeit einer Anpassung ihrer AGB zur Folge.

Die Einbeziehung der Zahlungsfähigkeit mit den Mitteln Dritter in öffentlichen Ausschreibungen
Bevor sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung in Spanien beteiligen, müssen sich die Bieter über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die sie einhalten müssen. Unter anderem setzt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Akkreditierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Solvenz voraus. Diese in den Ausschreibungsunterlagen genannte Bedingung kann mit eigenen Mitteln des Bieters oder mit Mitteln eines Dritten erfüllt werden.

Das Insolvenzmoratorium in Spanien wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert
In Spanien hat die Regierung zum dritten Mal das Insolvenzmoratorium (welches zum 31. Dezember 2021 endete) bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Schuldner in Insolvenzsituationen sind bis Mitte nächsten Jahres nicht gesetzlich verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (1): Das Insolvenzverfahren
Die Anmeldung der Insolvenz in Spanien hat zur Folge, dass es als „Hauptinsolvenzverfahren“ gilt. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst wird, unabhängig davon, ob es sich in Spanien befindet oder nicht und dass – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das spanische Recht anwendbar ist.

Was ist ein Cash-Pooling-Vertrag?
Zur Erleichterung des Finanzmanagements von Gesellschaften, insbesondere von Gruppen, die in verschiedenen Ländern tätig sind, kann ein Cash-Pooling-Vertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Vertrags werden die Banksalden aller beteiligten Gesellschaften täglich errechnet und zusammengelegt, um die globale Position der Gruppe zu optimieren und einen einzigen Saldo für jede Bank zu erhalten, mit der sie zusammenarbeitet.

Entschädigung bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages in Spanien
Der Handelsvertretervertrag ist in Spanien eine weit verbreiteter Vertragsform für Vertriebsdienstleister. Das Gesetz über den Handelsvertretervertrag, welches diesen Vertrag regelt, ist zwingend anzuwenden und sieht mehrere Entschädigungen vor, die dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Handelsvertretervertrags durch das Unternehmen zu zahlen sind. Charakteristisch ist besonders die gesetzlich bestimmte Entschädigung, welche wörtlich übersetzt als sogenannte Kundschaftsentschädigung (indemnización por clientela) bezeichnet wird.