
Whistleblowing, ein notwendiger interner Beschwerdeweg für Unternehmen in Spanien
In Spanien müssen Unternehmen einen Beschwerdeweg gegen nicht gesetzeskonformes, unethisches oder irreguläres Verhalten, durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Dritte einrichten.

Die Figur des leitenden Verwaltungsratsmitglieds in Spanien
Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte ein leitendes Verwaltungsratsmitglied (Consejero Delegado) ernennen, dem alle gesetzlich zulässigen Befugnisse übertragen werden. In diesem Artikel werden das Verfahren für seine Bestellung beschrieben und seine Befugnisse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert.

Rechte von Minderheitsgesellschaften und Minderheitsaktionären in Spanien
Zu den Rechten der Rechte von Minderheitsgesellschaften und Minderheitsaktionären in Spanien gehört es unter anderem, Unterlagen und Informationen zu erhalten, oder die Anwesenheit eines Notars zur Protokollierung von Versammlungen zu verlangen.

Die Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich in Spanien
Die Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich ermöglicht eine Reduzierung eines Insolvenzrisikos und die Vermeidung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. dient u.U. als Lösung für Kapitalgesellschaften mit sehr hohen Verbindlichkeiten.

Wesentliche Elemente des Mietvertrags mit Kaufoption in Spanien
Der Mietvertrag mit Kaufoption ist ein atypischer Vertrag in Spanien. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter ist es wichtig, dass sie die grundlegenden Elemente, Vor- und Nachteile kennen.

Der Immobilienmietvertrag mit Kaufoption
Der Mietvertrag mit Kaufoption ermöglicht die Vermietung einer Immobilie für einen bestimmten Zeitraum und räumt dem Vermieter am Ende dieses Zeitraums das Recht ein, die Immobilie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen.

Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Minderheitsaktionären in den spanischen S.L. und S.A.
Das Gesetz über Kapitalgesellschaften in Spanien sieht bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Rechte Minderheitsgesellschafter und Minderheitsaktionäre vor, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Die Regelung des digitalen Abschaltens, eine Pflicht für Unternehmen in Spanien
Artikel 18.2 des Gesetzes 10/2021 vom 9. Juli über die Fernarbeit verpflichtet die Unternehmen zu einer internen Regelung, in der zum einen die Modalitäten für die Ausübung des Rechts auf Abschalten der Verbindung und zum anderen die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal im Hinblick auf die sinnvolle Nutzung der technischen Hilfsmittel festgelegt sind.

Die Folgen eines nicht vergüteten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in spanischen Arbeitsverträgen
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist in Spanien in Artikel 21 des Arbeiterstatuts („ET“) geregelt und es müssen bestimmte Anforderungen für seine Gültigkeit erfüllt werden, unter anderem, dass „dem Arbeitnehmer eine angemessene finanzielle Entschädigung bezahlt wird“.