Rechtliche Regelungen über den Urlaub in Spanien

Der Urlaub, eines der wichtigsten Rechte der Arbeitnehmer, ist in Spanien im Arbeitnehmerstatut (ET) geregelt.

Urlaubsdauer

Der bezahlte Jahresurlaub wird in einem Kollektivabkommen oder individuellen Vertrag festgelegt. Keinesfalls darf der Urlaub weniger als dreissig Kalendertage betragen, das heisst, 2,5 Tage pro Beschäftigungsmonat.

Der Urlaub kann aufgeteilt werden, wenn die einzelnen Abschnitte mehr als zwei Wochen betragen.

Vergütung oder Urlaubnahme

Generell kann der nicht genommene Urlaub nicht vergütet werden. Nur wenn dies im Vertrag festgelegt ist, kann der nicht genommene Urlaub finanziell abgegolten werden.

Falls Verträge mit Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen wurden, die weniger als ein Jahr dauern, muss der nicht genommene Urlaub nach Abschluss der Arbeitsbeziehung bezahlt werden.

Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen haben dasselbe Recht auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte.

Festsetzung von Urlaub

Der Urlaub wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer festgelegt.

Sofern nicht anderweitig im Kollektivvertrag geregelt, muss der Urlaub noch während des Jahres, in welchem er festgelegt wurde, in Anspruch genommen werden, da er ansonsten verloren geht.

Die Urlaubszeiten werden in jedem Unternehmen festgelegt. Der Arbeitnehmer muss die Zeiträume mindestens 2 Monate vor ihrem Beginn kennen, sofern nicht im Kollektivvertrag eine längere Frist festgesetzt ist.

Üblicherweise wird der Urlaub schriftlich erteilt.

Urlaub während Arbeitsunfähigkeit oder krankheitsbedingter Urlaub

Wenn die jährliche Urlaubsplanung zufällig mit einer Arbeitsunfähigkeit zusammenfällt, sei es wegen Mutterschaft, Schwangerschaft, oder der Aufhebung des Vertrags aus diversen anderen Gründen, kann der Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden, auch wenn das Kalenderjahr bereits beendet ist.

Falls die Urlaubszeit mit einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit aus anderen als den oben dargelegten Gründen zusammenfällt, die dem Arbeitnehmer die Urlaubnahme während des entsprechenden Kalenderjahres gänzlich oder teilweise unmöglich machen, kann er den Urlaub dann nehmen, wenn er gesundgeschrieben wird, insofern nicht mehr als 18 Monate ab Beendigung des Kalenderjahres, in welchem der Urlaub usprünglich festgelegt wurde, vergangen sind.

Verfall des Urlaubs

Der Urlaub verfällt.

Generell muss der Urlaub während des Kalenderjahres, in welchem er festgesetzt wurde, genommen werden, weil der Anspruch auf Urlaub am 31. Dezember eines jeden Jahres verfällt. Sofern nicht das Gegenteil vereinbart wurde, verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf die ausstehenden Urlaubstage und der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, ihm die nicht genommenen Urlaubstage zu vergüten.

Vergütung der Ferien

Nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften in Spanien muss der Jahresurlaub von Vollzeitbeschäftigten dem gewöhnlichen Gehalt der Arbeitnehmer entsprechend bezahlt werden.

Im Falle von unbefristeten Arbeitsverträgen wird sowohl der zu zahlende Betrag, als auch die Dauer der Ferien proportional zur Arbeitszeit festgelegt.

Bei Teilzeitarbeitsverträgen hat der Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 30 Kalendertage, obwohl der zu erhaltene Betrag proportional zu den Arbeitsstunden berechnet wird.

Wenn das Gehalt des Arbeitnehmers durch einen festen und einen variablen Teil festgelegt ist, muss der Arbeitgeber in die Urlaubsgehaltsabrechnung den Durchschnitt der Beträge des variablen Teils einfügen.

Im Falle der Insolvenz des Unternehmens kümmert sich der Lohngarantiefond (FOGASA) innerhalb der gesetzlichen Grenzen um die Vergütung des geschuldeten Urlaubs.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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