Regulierung des Werberechts in Spanien

Indirekte Werbung

Werbeaktivitäten in Spanien können auf verschiedene indirekte Art und Weisen ausgeführt werden; jede einzelne Art der indirekten Werbung ist durch ein entsprechendes Gesetz geregelt.

Redaktionelle Werbung

Die redaktionelle Werbung wird von Artikel 9 des allgemeinen spanischen Werberechts geregelt. Dieses Gesetz erfordert, dass Massenmedien strikt zwischen informativem Material und Werbematerial unterscheiden.

Produktplacement

Eine andere Art der Werbung ist das Produktplacement. Bisher gab es in Spanien keine spezielle gesetzliche Regelung zum Produktplacement, jetzt wird dies aber durch Artikel 17 des Gesetz 7/2010 vom 31. März 2010 geregelt. Dieses Gesetz besagt in Kürze, dass Werbung leicht als solche identifizierbar sein sollte und das ein klarer Unterschied zwischen der optischen und akustischen Präsenz des Programms und der Werbung bestehen muss.

Unterbewusste Werbetechnik

Abschließend gibt es noch die sog. unterbewusste Werbetechnik. Die Definition von unterbewusster Werbung ist explizit in Artikel 3c des allgemeinen spanischen Werberechts reguliert. Hierbei handelt es sich um Werbung, die so kurz und knapp formuliert ist und übermittelt wird, dass sie von den menschlichen Sinnen normalerweise nicht als solche wahrgenommen wird; daher wird diese Art der Werbung als illegale Werbeaktivität verstanden.

Direktes Marketing

Genauso wie es verschiedene indirekte Werbetechniken gibt, finden sich auch unterschiedliche, als direktes Marketing definierte Arten der Werbung.

Straßenwerbung

Das allgemeine spanische Werberecht definiert den Begriff Werbung generell und darauf aufbauend wendet jede spanische Stadt ihre eigenen lokalen Gesetze an.

Telefonwerbung

Telefonwerbung wird in Art. 29 des Gesetzes 29/2009 vom 30. September 2009, des sog. Erlasses über unlauteren Wettbewerb oder illegale Werbung, als aggressive Werbepraxis definiert, die unerwünscht und wiederholt Werbevorschläge über Telefonanrufe, Fax, Email oder andere Fernkommunikationsmittel macht.

Spam-Gesetz

Das Thema Spam ist in Artikel 21 und 22 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli 2002 reguliert. Artikel 21 verbietet kategorisch das Versenden von Werbematerial per Email oder andere elektronische Kommunikationsmedien (SMS, MMS oder Fax), welches nicht im Voraus eindeutig durch den Empfänger angefordert und autorisiert wurde.

In Artikel 22 findet sich eine Ausnahme zu diesem allgemeinen Verbot, die dann Eintritt, wenn im Voraus eine geschäftliche Beziehung zwischen Empfänger und Sender bestanden hat. Diese Ausnahme gilt in folgenden Fällen:

  • Die Kontaktdaten des Empfängers wurden rechtskonform erhalten,
  • Die verschickte Nachricht bezieht sich auf Produkte oder Dienstleistungen, die eine Beziehung zu den Produkten und Dienstleistungen haben, die der Empfänger gekauft hatte,
  • Die Nachrichten werden alle vom gleichen Absender aus verschickt.

Werbung per Post

Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Werbung per Post: direkte Werbesendungen und den Versandt von unangeforderten Produkten.

Artikel 13 (D) des Königlichen Gesetzesdekret 1829/1999 vom 3. Dezember, das die Werbung durch direkte Postzusendungen reguliert, etabliert verschiedene Anforderungen, die per Post versandte Werbesendungen erfüllen müssen.

Unangeforderten Produktsendungen werden von Gesetz 7/1996 vom 15. Januar 1996 reguliert; dieses Gesetz verbietet das Versenden von Produkten an Konsumenten, die diese besagten Güter nicht bestellt haben.

Haus zu Haus Werbemaßnahmen

Eine ähnliche Art der Werbung ist die von Haus zu Haus Werbeaktivität bzw. Verkauf.

In Spanien scheinen Haus zu Haus Werbung und Verkauf durch kein bestimmtes Gesetz reguliert zu sein. Die Regierungen auf lokaler Ebene schränken diese Aktivitäten jedoch ein. Gesetz 22/2007 vom 11. Juli 2007 reguliert die Vorschriften für Distanzmarketing, wobei es sich um per Post bestellte und gelieferte Produkte handelt. Die Hauptabsicht dieses Statuts ist der Konsumentenschutz.

Werbung per Schneeballsystem

Eine weitere Arte der Werbung ist das sog. Schneeballsystem, das auch als progressive Kundenwerbung bezeichnet wird. Auch diese Art der Kundenwerbung scheint durch kein spezifisches Gesetz geregelt zu sein. Artikel 4.7 des Königlichen Gesetzesdekrets 1907/1996 verbietet allerdings die Bewerbung von Gesundheitsprodukten durch echte oder falsche Patienten oder berühmte Leute.

Werbung per Blogging

Im Fall von Blogging kann abschließend gesagt werden, dass die Regeln gebrochen werden, wenn der Blogger Produkte auf versteckte, unterschwellige Art anpreist.

Das letzte Beispiel zeigt, dass es bestimmte Verbote für den Fall Werbung von Kunde-zu-Kunde gibt; nichtsdestotrotz wird dazu in keinem Gesetz Stellung genommen. Diese Werbungsart steht daher nur vor einer problematischen Situation, wenn es sich unter zivil-oder strafrechtlichem Gesichtspunkt um Betrug handelt. Im Fall von zivilrechtlichen Betrugsfällen müssen die Betrugsopfer zur Stärke der Werbungsmaßnahme Stellung nehmen.

Reklametafeln

Die letzte Arte der Werbung sind verschiedene Werbemaßnahmen im Freien (z.B. Reklametafeln, Plakatwände), die der Zustimmung der lokalen Autoritäten bedürfen, d.h. sie werden durch die lokalen Regulierungen bestimmt.

Abschließend kann gesagt werden, dass es in Spanien nicht nur ein konkretes Gesetz gibt, durch das die verschiedenen Arten der direkten und indirekten Werbung geregelt werden. Die Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, welche Werbetechniken sie anwenden um die entsprechenden nationalen und lokalen spanischen Gesetze zu erfüllen.

Justine Matthys & Karl Lincke

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.