Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen in Spanien

Gemäß dem königlichen Erlass (Real Decreto) 56/2016 vom 12. Februar zur Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz müssen sich die großen Unternehmen, die in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Bedingung erfüllen (jene, welche mindestens 250 Personen beschäftigen, und jene, welche, ohne die vorangehende Bedingung zu erfüllen, einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. EUR erzielen und deren Jahresbilanzsumme sich auf mindestens 43 Mio. EUR beläuft), innerhalb einer Frist von 9 Monaten ab seinem Inkrafttreten (14. Februar 2016) dem ersten Energieaudit unterziehen, so dass besagte Unternehmen mit einem solchen Audit ab dem 15. November 2016 rechnen und es vor dem 14. Februar 2017 melden müssen.

Ebenso wird dies auch auf Gesellschaftsgruppen angewandt, die unter Berücksichtigung der von allen Gesellschaften, die Teil der konsolidierten Gruppe sind, zugefügten Größen die besagten Bedingungen eines großen Unternehmens erfüllen.

Von der Anwendung ausgeschlossen bleiben Kleinbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne von Titel I des Anhangs an die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 gemäß der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen.

Ab dem Zeitpunkt dieses ersten Energieaudits unterziehen sich die großen Unternehmen alle vier Jahre einem neuen Audit.

Diese Audits müssen dem hierzu ermächtigten Verwaltungsregister für Energieaudits des Ministeriums für Industrie (Registro Administrativo de Auditorías Energéticas del Ministerio de Industria) gemeldet werden.

Das Audit soll mindestens 85% des Gesamtendenergieverbrauchs der gesamten im Hoheitsgebiet gelegenen Anlagen abdecken, die Teil der industriellen und kommerziellen Tätigkeiten und der Dienste sind, die die besagten Unternehmen oder Gesellschaftsgruppen bei der Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Unter dem Gesamtenergieverbrauch wird die Summe in kWh der Rechnungen aller Versorgungen der Hauptsitze und Niederlassungen der Unternehmensgruppe in Spanien verstanden, einschließlich dem Kraftstoffverbrauch der Fahrzeugflotte.

Es wird ein zufälliges Kontrollsystem vollzogen, um die Qualität der Energieaudite zu garantieren und zu überprüfen. Diese Kontrolle wird durch das zuständige Organ der autonomen Gemeinschaft ausgeführt.

Sanktionsregelung

Es besteht eine Sanktionsregelung für jene großen Unternehmen, die das Energieaudit nicht innerhalb der festgelegten Frist durchführen. Die Sanktionen können 30.000 bis 60.000 EUR betragen und sogar bis zu 100.000 EUR erreichen.

Als gültig werden jene Audits angesehen, die ab dem 5. Dezember 2012 durchgeführt worden sind, dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie, vorausgesetzt, dass die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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