Änderung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen in Spanien
Die gesetzlichen Regelungen zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen in Spanien, wie sie im spanischen Arbeitnehmerstatut festgelegt waren, verletzten die europäische Richtlinie 98/59/CE und wurden einer Änderung unterzogen. Als Bemessungsgrundlage für Einzel- und Massenentlassungen wird jetzt nur die Arbeitsstätte, die von Umstrukturierungen betroffen ist, gewertet.