Das Verbot von irreführender und täuschender Werbung in Spanien

Die Werbung ist ein sehr nützliches Mittel für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ins Licht der Öffentlichkeit rücken wollen. Allerdings missbrauchen Unternehmen manchmal ihre Macht bei der Werbung und betrügen potentielle Kunden. Daher haben die EU und Spanien sichergestellt, dass es Gesetze gibt, die garantieren, dass die Verbraucher geschützt bleiben.

Rechtliche Regelung und Definition von täuschender Werbung

Artikel 3 des spanischen allgemeinen Werbegesetzes 34/1998 vom 11. November 1998 definiert, was falsche oder irreführende Werbung ausmacht. Artikel 4 setzt fest, dass jede Werbung, die Produktionstechniken verwendet, die an eine Provokation der Sinne grenzen und die auf die Zielgruppe einwirken, ohne dass sie bewusst wahrgenommen werden, irreführend ist. Dieses Verbot gilt sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen. Artikel 6 (1) besagt, dass Maßnahmen gegen illegale Werbung größtenteils im unlauteren Wettbewerb verankert sind, unter Kapital IV des Gesetzes 3/1991 vom 10. Januar 1991.

Ausreichende Informationen sind wesentliches Wissen für die Verbraucher. Daher müssen die Hersteller sicherstellen, dass all diese Informationen auf oder bei der Ware oder Dienstleistung zu finden sind, die der Verbraucher kauft. Geographische Herkunft ist solch eine Teilinformation, die wahrheitsgemäß mitgeteilt werden muss. Artikel 13 (1(a)) des Gesetzes 26/1984 vom 19. Juli 1984 sieht vor, dass Waren und Dienstleistungen, die für Verbraucher verfügbar sind, mit Bestimmtheit und wahrheitsgemäß ausreichende Information über ihre wesentlichen Merkmale zur Herkunft, Eigenschaft, Zusammensetzung und zum Gebrauch enthalten müssen. Weinprodukte sind ihren eigenen strengen Regeln unterworfen, die in der königlichen Verordnung 157/1988 vom 22. Februar 1988 enthalten sind. Andere Lebensmittelprodukte sind erfasst in der königlichen Verordnung 728/88 und in der EU-Verordnung 1573/88.

Ein anderer Aspekt von Waren und Dienstleistung, der bekanntgegeben werden muss, ist die Produktinformation. Es gibt viele Regelungen, die die Etikettierung und die Verpackung betreffen. Diese Regelungen sind europäisch, spanisch und regional. Dennoch sind einige dieser Regelungen freiwillig, mit anderen Worten, sie werden etwas milder gehandhabt als andere Teilinformationen über das Produkt.

Gewiss kann es offensichtlich zu erkennen sein, wann eine Werbung irreführend ist, aber es bleibt das Problem, wer definiert, was irreführend bedeutet. Spanisches Recht definiert irreführende Werbung als eine Werbung, die in der Lage ist, Fehler zu erzeugen, Abnehmer oder Benutzer irrezuführen, einschließlich die Beeinflussung ihres wirtschaftlichen Verhaltens, das einem Konkurrenten Schaden zufügt oder wahrscheinlich zufügen wird.

Abschließend ist festzustellen, dass es verschiende Gesetze gibt, die versuchen sicherzustellen, dass die Menge von irreführender oder täuschender Werbung auf einem absoluten Tiefstand verbleibt und dass die Verbraucher geschützt bleiben und wissen, auf was sie sich einlassen, wenn sie ein Produkt kaufen. Unternehmen sollten daher das anwendbare Recht in jedem Land berücksichtigen, um Beschwerden der Verbraucher zu vermeiden.

Justine Matthys & Karl Lincke

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Weitere Artikel zum Thema Werberecht:

Werbungsrechte in den Medien in Spanien

Regelungen zur Preiswerbung in Spanien

Besondere Regelungen für bestimmte Produkte in Spanien

Streitbeilegung im Werberecht in Spanien

 

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.