Gesellschaftsrecht

Der Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen in Spanien

Der Good Governance Kodex hat folgende Ziele: Erzielung einer bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit spanischer Unternehmen, Schaffung von Vertrauen und Transparenz für in- und ausländische Aktionäre und Investoren, Verbesserung der internen Kontrolle und der Gesellschafterhaftung und die Gewährleistung einer angemessenen Aufgaben- und Verantwortlichkeitsteilung in den Unternehmen.

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Voraussetzungen einer spanischen Holding-Gesellschaft (ETVE)

Betrachtet man ihre personelle und materielle Ausstattung darf eine spanische Holding-Gesellschaft nicht nur eine leere Hülle sein oder ausschließlich ihre Assets verwalten. Steuerlich hat eine derartige Holding-Gesellschaft den Vorteil, dass sie nicht der regulären Gewerbe-, Unternehmens- und Umsatzsteuer unterworfen ist.

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Verpflichtungen für inaktive Unternehmen in Spanien

Viele Unternehmer oder Verwalter beschließen, das Unternehmen “sterben zu lassen” oder beschränken sich darauf, seine Inaktivität der Steuerbehörde mitzuteilen, wobei diese so verstanden wird, als dass die Aktivitäten, die in seinem Gesellschaftszweck und seiner Satzung festgelegt sind, eingestellt werden und keine Einnahmen aus diesen Aktivitäten erzeugt werden.

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