Die Unternehmens- oder Gesellschaftsverfassung bezieht sich auf die Strukturen des Managements und auf die Kontrolle von Unternehmen sowie auf die Normen, durch welche die Beziehungen zwischen den Eigentümern, dem Verwaltungsrat und anderen Beteiligten geregelt sind. Durch diese Verfassung sollen die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter geschützt und jeglicher Konflikt vermieden, ausgehandelt oder gelöst werden. Die Zunahme von Onlineunternehmen und Onlinehandel machen eine Beratung im E-Commercerecht zu einer Notwendigkeit für alle. Die Anpassung an die E-Commerce-Vorschriften ist ausschlaggebend um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden.

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter in Spanien

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter ist allgemein im Artikel 93 des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) anerkannt und wird separat für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Artikel 196) und die Aktiengesellschaft (Artikel 197) geregelt.

Die Funktionsweise der Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Die Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften, in Spanien reguliert durch das Gesetz 44/2015, können Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Es wird zwischen zwei Arten der Gesellschafter unterschieden: den Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die Aktien für Angestellte innehaben und anderen, die allgemeine Aktien besitzen.

Die Wahrheit hinter Offshore-Unternehmen

Unternehmen stellen sich durch Offshore-Unternehmen in Steueroasen neu auf und verlagern ihren Sitz ins Ausland, um zu vermeiden, in ihrem Heimatstaaten Steuern zu zahlen. Dies hat negative Einflüsse auf die EU. Die EU-Kommission versucht gegenwärtig, hart gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch multinationale Unternehmen vorzugehen.

Die Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gerichts eines EU-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat

Die Verordnung Nr. 44/2001 enthält die Regeln über die Anerkennung zivilrechtlicher oder handelsrechtlicher Urteile eines mitgliedstaatlichen Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat. Die Verordnung 1215/2012 hat den Prozess der Vollstreckung mitgliedstaatlicher Urteile weiter vereinfacht. Nach spanischem Recht müssen alle Parteien über die Vollstreckung Kenntnis haben und alle Dokumente müssen dem spanischen Gericht auf Spanisch vorliegen.

Die Pflichten der SOCIMI im Rahmen der Börsennotierung

Die Regeln der Zulassung zum Handel und zur Erhaltung der SOCIMI im MAB (Mercado Alternativo Bursátil) begründen unter anderem die Verpflichtung der SOCIMI, einen Vertrag mit dem Liquiditätsgeber mit dem Ziel zu schließen, Liquidität zu erschließen und Schwankungen in Preisen zu reduzieren, die nicht auf allgemeinen Markttendenzen beruhen.

Besonderes Steuerrecht für SOCIMI (zu Deutsch REIT)

Für die spanische SOCIMI (deutsche REIT) gelten gewisse Steuervorteile: 0% Körperschaftssteuer und eine Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 95%. Dividenden und Aktienanteile werden mit 19% besteuert. Wird die Vermietungspflicht von drei Jahren nicht eingehalten, hat die SOCIMI kein Recht auf Steuerbegünstigungen. Je nach Wohnsitz, unterliegen die Aktionäre unterschiedlichen Besteuerungsarten.

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Das neue spanische Gesetz über Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Der Beginn der Neuerung für Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien hat neue juristische Rahmenbedingungen für diese gesellschaftsrechtlichen Körperschaften geschaffen, indem sie wichtige Neuerungen und Verbesserungen einführt und dadurch einen Antrieb für diese Unternehmensform gibt und die bereits existierenden Gesellschaftstypen vervollständigt.

Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

Definition und rechtliche Anforderungen der REIT oder SOCIMI in Spanien

Bei den SOCIMI handelt es sich um spanische Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT), deren Gesellschaftszweck die Investition in Gewerbeimmobilien zur späteren Vermietung ist. Das Mindestgesellschaftskapital der REIT in Spanien muss 5 Mio. Euro betragen.

Ist die Investition in eine spanische REIT (SOCIMI) rentabel?

Die SOCIMI („Sociedades Anónimas Cotizadas de Inversión Inmobiliaria“, vergleichbar der REIT – Real Estate Investment Trust) sind börsennotierte Aktiengesellschaften, deren primäre Geschäftstätigkeit der Erwerb, Promotion und Sanierung von Immobilien zu deren Vermietung ist. Diese Anlageform hat sich im letzten Jahr aufgrund der stabilen Rentabilität und der Liquidität zum neuen Hauptdarsteller des Immobiliensektors entwickelt.