Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern: Einbeziehungskontrolle
Allgemeine Geschäftsbedingungen standardisieren Geschäftsabläufe zwischen Unternehmen, sind jedoch in B2B-Verträgen nicht automatisch bindend. Ihre Wirksamkeit setzt voraus, dass sie der Einbeziehungskontrolle nach der spanischen Ley 7/1998 entsprechen und der Vertragspartner die Klauseln tatsächlich zur Kenntnis nehmen konnte.
