Nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklausel bei Franchiseverträgen in Spanien
Für die Franchisegeber ist die nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklausel ein elementares Werkzeug zum Schutz des Know-hows, der Kunden und der Identität des Franchisenetzwerks. Allerdings setzt ihre Wirksamkeit in Spanien eine präzise und verhältnismäßige Formulierung voraus, die auf die Verkaufsstelle beschränkt ist, von der aus dem Franchisenehmer tätig war.
