Insolvenzrecht

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der Geschäftsführer

Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.

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Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (2): Die Anmeldung der Forderung

Die Anmeldung der Forderung durch den ausländischen Gläubiger muss innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Insolvenzerklärung im Amtsblatt erfolgen und in der Regel in spanischer Sprache verfasst sein. Auch wenn der ausländische Gläubiger nicht dazu verpflichtet ist, ist es ratsam, eine solche Anmeldung zu tätigen, damit er seine Ansprüche geltend machen und später befriedigt werden kann.

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Insolvenzverfahren vs Liquidation der Gesellschaft

Im Falle einer Unternehmenskrise, können sich Unternehmen zur Auflösung gezwungen sehen. In diesem Artikel erörtern wir, wann die Einleitung eines Insolvenzverfahrens und wann die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft gewählt werden sollte.

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