Die Gesetzgebung zur Forderungseinziehung definiert sowohl für die Gläubiger als auch für die Schuldner explizite Rechte. Auch wenn weltweit anerkannte Regelungen bestehen, unterscheiden sich diese Regeln zwischen den Ländern. In Spanien können kommerzielle Inkassounternehmen für Business-to-Business Forderungseintreibungen sowohl auf aussergerichtliche als auch auf gerichtliche Verfahren zurückgreifen.

Präventive Empfehlungen zur Forderungsbeitreibung

Präventive Empfehlungen zur Forderungsbeitreibung in Spanien

Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Informationen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Verzugszinsen, Gerichtsstand, Inkassogebühren, Liefernachweise), die jeder Gläubiger bei der Beitreibung einer Forderung in Spanien vorab berücksichtigen sollte, damit diese erfolgreich sein kann.

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung in Spanien

Grundsätzlich erfordert die Forderungsbeitreibung in Spanien zunächst eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit bzw. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner mittels eines Mahnschreibens, um anschließend –sofern erforderlich– das entsprechende gerichtliche Verfahren einzuleiten.

Gerichtliche Forderungsbetreibung in Spanien

Gerichtliche Forderungsbetreibung in Spanien

Im Falle einer erfolglosen außergerichtlichen Forderungsbeitreibung seitens des Gläubigers, stehen ihm verschiedene gerichtliche Verfahren zur Beitreibung seiner Forderung zur Verfügung (gerichtliches Mahnverfahren, mündliches Verfahren, ordentliches Verfahren).

Präventionen zur Vermeidung des Zahlungsverzugs in Spanien

Ein Zahlungsverzug oder Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung nach ihrer Fälligkeit trotz Mahnung nicht nachkommt. Beim Abschluss von Geschäftsbeziehungen in Spanien kann das Unternehmen präventive Schritte begehen, um Zahlungsverzügen von vornherein vorzubeugen oder um im Falle eines Rechtsstreits ausreichend Beweismaterial liefern zu können.

Vorgehen gegen spanische Schuldner bei Anzeichen mangelnder Liquidität

Neben Vollstreckungsversuchen sollten deutsche Gläubiger, die einen Titel gegen ein spanisches Schuldnerunternehmen erstritten haben, diesen aber bisher nicht erfolgreich vollstrecken konnten, auch die Geltendmachung einer Organhaftung und eine eigene Konkursanmeldung als Vorgehensweisen in Betracht ziehen.

Kürzere Fristen für die Forderungseintreibung von Zahlungsverpflichtungen in Spanien

Die Frist für die Forderungseintreibung von Zahlungsansprüchen und Geschäftsschulden, die nach dem 7. Oktober 2015 entstanden sind, hat sich durch die Reform des Gesetzes 1/2000 des spanischen Zivilgesetzbuches von 15 auf 5 Jahre verkürzt. Dies gilt für ausstehende Zahlungen, die durch die Bereitstellung von Dienstleistungen, Handels- oder Geschäftsbeziehungen entstanden sind sowie für Schulden.