Welche Grundstücksrechte sind bei einem Objekterwerb in Spanien zu beachten? Alle Immobilien (Grundstücke, Häuser sowie einzelne Wohnungen in Häusern) unterliegen im Wesentlichen den gleichen Rechtsvorschriften: Código Civil, Hypothekengesetz vom 8.2.1946, Gesetz über Boden und städtebauliche Ordnung vom 2.5.1975, Gesetz über horizontales Eigentum vom 21.7.1960, u.a.). Für Ausländer gelten im Grunde die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Spanier. Grundsätzlich gelten in Spanien die europarechtlichen Regeln über die Freiheit des Kapitalverkehrs.
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