Zwangsvollstreckung von Immobilien wegen Schulden mit der Sozialversicherung in Spanien
Das als Unternehmergesetz bekannte Gesetz Nr. 14/2013 wurde zu Gunsten von Selbständigen geändert, die von einer Zwangsvollstreckung ihrer Immobilien betroffen sind, wenn sie steuerliche Schulden und Schulden mit der Sozialversicherung haben. Die Zahlungsfristen werden auf zwei Jahre verlängert. die Durchführung der Versteigerung kann verhindert werden, wenn die Immobilie den Hauptwohnsitz des Betroffenen betrifft.