Die Durchsetzung ausländischer Erbansprüche in Spanien
Erbfälle mit internationalem Bezug können in höchstem Maße kompliziert sein. Die Feststellung der zuständigen Gerichtsbarkeit sowie des anzuwendenen Rechts bedürfen einer eingehenden Prüfung jedes Einzelfalls. Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte ist in Art. 22 des Gesetzes 6/1985 vom 1. Juli zur Gerichtsbarkeit geregelt.