Neue Suche

Suchergebnis nicht zufriedenstellend? Versuche es mal mit einem Wortteil oder einer anderen Schreibweise

78 Suchergebnisse für: Kapitalgesellschaften Gesetz

12

Gesellschaftsgründung in Spanien: Gesetz schreibt neue Verfahren vor

In Spanien gibt es mit dem Unternehmergesetz ab 2013 zwei neue elektronische Formen der Gründung einer Gesellschaft, je nach dem, ob eine Mustersatzung verwendet wird oder nicht. Es ist eine papiergebundene Gründung mit physischer Einreichung beim Register, eine papiergebundene Gründung mit elektronischer Einreichung durch das Notariat oder eine elektronische Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Mustersatzung möglich.

14

Geschäftsführer- und Vorstandshaftung bei Insolvenz von Kapitalgesellschaften in Spanien

Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften wird im neuen spanischen Insolvenzgesetz verschärft. Während der Konkursbeurteilung hat der Richter zu prüfen, ob der Geschäftsführer oder Vorstand die Insolvenzlage des Unternehmens zu verschulden hat. Im Fall einer durch die Geschäftsführung verschuldeten Konkurssituation kann das Gericht die Geschäftsführer dazu verurteilen kann, den Konkursgläubigern die zustehenden Geldbeträge zu zahlen.

15

Das Recht zur Amtsenthebung des Gesellschafters in Spanien

Artikel 348.bis erkennt das Recht des Minderheitsgesellschafters an, sein Amt im Falle des Fehlens der Ausschüttung von Dividenden zu entheben. Dies Bestimmung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Gültigkeit dieser Regelung wurde durch eine Übergangsbestimmung im Kapitalgesellschaften Gesetz, das am 2. Oktober 2011 genehmigt wurde, ausgesetzt.

19

Der Gemeinschaftsfinanzierungsvertrag und seine Regulierung

Der Gemeinschaftsfinanzierungsvertrag, geregelt durch das spanische Handelsgesetzbuch, erlaubt es den Investoren, gemeinsam wirtschaftliche Tätigkeiten mit voller Transparenz hinsichtlich der übernommenen Risiken vorzunehmen, ohne dass sie sich formell am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens beteiligen müssen.

20

Globalzession von Aktiva und Passiva in Spanien

Die Globalzession von Aktiva und Passiva ist eine Umstrukturierungstransaktion, die sich von anderen ähnlichen Instrumenten u. a. durch die Gegenleistung unterscheidet. Aufgrund der Einfachheit des Verfahrens wird sie häufig bei der Übertragung oder Abwicklung von Unternehmen eingesetzt.