Eintreibung von Geschäftsschulden in Spanien durch Zivil- oder Mahnverfahren

Die Durchsetzung von Ansprüchen und Schuldeintreibung in Spanien erfolgt in verschiedenen gerichtlichen Verfahren. Im Zivilverfahren müssen Zeit und Form der Beantragung beachtet werden. Im Mahnverfahren kann der Anspruchsinhaber das Verfahren initiieren. Vorlage von Wechseln und Schecks vor dem zuständigen Gericht zur Einleitung des Verfahrens durch den Anspruchsinhaber.

Wirtschaftsrechtliche Auswirkungen des neues spanisches Zivilprozessgesetz (LEC)

Die Reform des spanischen Zivilprozessrechts (Ley de enjuiciamiento civil, LEC) hat zahlreiche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des spanischen Handels- und Wirtschaftsrechts. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts und des Rechts zum gewerblichen Rechtsschutz wurden die prozessualen Normen vollkommen umstrukturiert.