Das spanische Mahnverfahren: schnelle und effektive Geldforderung in Spanien

Das Mahnverfahren ist eines der am weitesten verbreiteten zivilen Verfahren in Spanien um Geldforderungen einzutreiben. Es handelt sich um unbestrittene, in unbestimmter Höhe bezifferte liquide und fällige Geldforderungen. Der Schuldner kann freiwillig die geforderte Geldsumme bezahlen oder sich schriftlich und begründet  verweigern, ein Teil oder die Ganze Summe zu bezahlen.

Der Schuldschein: eine riskante Art der Vorauszahlung in Spanien

Der Schuldschein ist eine in Spanien weit verbreitete Zahlungsvereinbarung über eine bestimmte Geldmenge zu einem konkreten Datum. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, dass durch einen Auftraggeber – Privatperson, Unternehmen oder Staat – zugunsten des Indossatars ausgestellt wird; der Wechsel ist auf Dritte übertragbar.

Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

Spanien und Frankreich

Das Verfahren zur Einziehung von Forderungen in Frankreich und Spanien

Was die Einziehung von Forderungen angeht, ist es für einen Investor unbedingt erforderlich, über das Verfahren in Spanien informiert zu sein. Trotz der Harmonisierungsbestrebungen der EU gibt es Unterschiede. Die Einziehung von Schulden in Spanien wird durch zwei Verfahrensarten dominiert: das Mahnverfahren und den Zahlungsbefehl. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Verfahrensarten im französischen und im spanischen Recht dargelegt.

Zwangsvollstreckung von Immobilien wegen Schulden mit der Sozialversicherung in Spanien

Das als Unternehmergesetz bekannte Gesetz Nr. 14/2013 wurde zu Gunsten von Selbständigen geändert, die von einer Zwangsvollstreckung ihrer Immobilien betroffen sind, wenn sie steuerliche Schulden und Schulden mit der Sozialversicherung haben. Die Zahlungsfristen werden auf zwei Jahre verlängert. die Durchführung der Versteigerung kann verhindert werden, wenn die Immobilie den Hauptwohnsitz des Betroffenen betrifft.

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Über spanische Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug

Bei Gerichtsverfahren und Klagen wird man immer häufiger mit Gegnern konfrontiert, die aus Ländern stammen, in denen kein Spanisch gesprochen wird. In diesen Fällen fordert das spanische Recht die Übersetzung von Urkundenbeweisen, die als Beweis für eine Klage genutzt werden. Die Nichterfüllung dieser oben genannten Voraussetzung kann dazu führen, dass das Verfahren nicht eingeleitet und der Urkundenbeweis folglich abgelehnt wird.

Reform des Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien

Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien gilt als abgeschwächte Alternativen zur Vermeidung oder Abschwächung der Unannehmlichkeiten des ordentlichen Rechtswegs. Die Internationalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen macht diese Option zunehmens attraktiv, da sie schneller, kostengünstiger und diskreter ist.

Ist die Verurteilung von Dritten möglich, die aufgrund Veranlassung am Verfahren teilnehmen?

In Spanien können laut spanischem Zivilprozessrecht über die veranlasste Teilnahme (intervención provocada) Dritte, die weder Kläger noch Beklagter sind, zu einem Verfahren geladen werden. Die entscheidende Frage ist nun, ob diese dritten Personen verurteilt werden können, oder ob dies dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen würde, weil die Klage sich nicht gegen diese Personen richtet.

Mahnwesen und Änderungen im Mahnverfahren

Das spanische Prozessrecht wurde überarbeitet; hiermit trat das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung für Zivil- und Verwaltungsprozesse in Kraft. Das Mahnverfahren ist eine vereinfachte Verfahrensart um Forderungen in unbegrenzter Höhe einzufordern.

Die Reform des Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahrens in Spanien

Das neue Gesetz zur Vereinfachung des Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahrens soll Gerichtsprozesse in Spanien optimieren und vor allem beschleunigen. Durch das neue Gesetz werden auch einige Regelungen der Strafprozessordnung reformiert.