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Das Recht zur Amtsenthebung des Gesellschafters in Spanien

Artikel 348.bis erkennt das Recht des Minderheitsgesellschafters an, sein Amt im Falle des Fehlens der Ausschüttung von Dividenden zu entheben. Dies Bestimmung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Gültigkeit dieser Regelung wurde durch eine Übergangsbestimmung im Kapitalgesellschaften Gesetz, das am 2. Oktober 2011 genehmigt wurde, ausgesetzt.

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Die Besteuerung der Betriebsübernahme in Spanien

Obschon im Allgemeinen ein Erwerb von Aktiva der Mehrwertsteuer (IVA) oder der Vermögensübertragungssteuer (ITPyAJD) unterliegen kann, so gestaltet sich die Übernahme von Geschäftszweigen oder Betrieben steuerlich flexibel.

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Der Kaufvertrag von Gesellschaftsanteilen: Signing und Closing

Der Kaufvertrag von Gesellschaftsanteilen ist ein Dokument, daß die Konditionen festlegt, zu denen die Anteile einer nicht börsennotierten Gesellschaft übertragen werden.

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Phasen des Unternehmenserwerbs in Spanien

Die Investition in Spanien mittels des Eintritts in eine spanische Kapitalgesellschaft verlangt eine Reihe von Schritten, um den erfolgreichen Abschluß des Unternehmens sicherzustellen. Grundsätzlich sind dies: die Absichtserklärung, die Vornahme einer Due Diligence, die Unterzeichnung des Kaufvertrages, das Verfügungsgeschäft und die nachgelagerten Aufgaben, auch post-closing genannt.

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Vereinbarkeit des Amtes des Geschäftsführers in Spanien

Wenn in Spanien eine Person das Amt des Geschäftsführers einer Gesellschaft zusätzlich ausübt und außerdem Führungsaufgaben durchführt, besteht ein handelsrechtliches Verhältnis und kein Arbeitsverhältnis.

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Unternehmenskauf in Spanien: Asset Deal

Nach der Durchführung des entsprechenden Due Diligence-Verfahrens um die Finanzlage und die steuerliche und rechtliche Situation des Unternehmens zu analysieren, ist es von größter Bedeutung, den Kaufvertrag mittels des am besten geeigneten Rechtsinstruments in Übereinstimmung mit den Eigenschaften des Projekts abzuschließen.

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Die Kündigung eines bereits gekündigten Arbeitnehmers oder die Sicherheitskündigung

Erhält der Unternehmer nach der Kündigung eines Arbeitnehmers Kenntnis von weiteren Verstößen desselben Arbeitnehmers, die zu einer rechtmäßigen Entlassung wegen Fehlverhaltens führen können, kann er auf die Figur der Sicherheitskündigung oder ad cautelum zurückgreifen.

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Das Verbot der finanziellen Unterstützung in Spanien

Die finanzielle Unterstützung ist in Spanien durch die Artikel 143 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Artikel 150 für Aktiengesellschaften des Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt,. Das aktuelle Verbot verhindert die Möglichkeit, dass eine Gesellschaft finanziell zum Erwerb von eigenen Aktien oder Beteiligungen durch einen Dritten beiträgt.

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Unternehmenskauf in Spanien: der Erwerb von Aktien

Die Übertragung von Unternehmen durch den Kauf und Verkauf von Anteilen ermöglicht den Erwerb einer Gesellschaft in Spanien. Die korrekte Übernahme ist der Schlüssel um zu entscheiden, ob die Option die geeignetste ist oder, ob man auf den Kauf von Vermögenswerten des Unternehmens zurückgreifen sollte.

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Präventionen zur Vermeidung des Zahlungsverzugs in Spanien

Ein Zahlungsverzug oder Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung nach ihrer Fälligkeit trotz Mahnung nicht nachkommt. Beim Abschluss von Geschäftsbeziehungen in Spanien kann das Unternehmen präventive Schritte begehen, um Zahlungsverzügen von vornherein vorzubeugen oder um im Falle eines Rechtsstreits ausreichend Beweismaterial liefern zu können.

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