Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtlichen Straftatbestände

Die gesellschaftsrechtlichen Straftatbestände in Spanien

Die wachsende Bedeutung von Unternehmen, ihrer Gesellschafter und ihrer Geschäftsführer als Wirtschaftsakteure, macht sich auch in der Zunahme von gesellschaftsrechtlichen Straftaten, wie beispielsweise der Bilanzfälschung, der missbräuchliche oder kollusive Abschluss von Verträgen, oder die Missachtung von Gesellschafterrechten, bemerkbar.

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Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Die nicht rückzahlbaren Beiträge der Gesellschafter sind ein wirksamer und unmittelbarer Mechanismus, um einem Unternehmen Kapital zuzuführen. Ihr Zweck kann darin bestehen, das Vermögen des Unternehmens wieder ins Gleichgewicht zu bringen, dem Unternehmen Liquidität zu verschaffen oder ein bestimmtes Projekt zu verwirklichen. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen erfordern sie weder die Formalisierung in einer öffentlichen Urkunde noch die Eintragung in das Handelsregister.

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Gründung oder Erwerb eines Unternehmens

Gründung oder Erwerb eines Unternehmens?

Wenn ein ausländisches Unternehmen beschließt, eine Tätigkeit in Spanien über eine Tochtergesellschaft aufzunehmen, hat es zwei Möglichkeiten, dies zu tun: entweder die Gründung oder den Erwerb einer Vorratsgesellschaft. Die Wahl des einen oder anderen hängt von den Umständen ab.

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