Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.
Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.
Die Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.
Das Baordnungsgesetz in Spanien (Ley de Ordenación de Edificación) sieht in Artikel 8 vor, alle Beteiligten in einem Bauprozess als Bauagent bezeichnet werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Personen diese Bedingung erfüllen und welche verschiedenen Arten von Bauagenten in Spanien bestehen.
Immobiliensuche in Spanien können mithilfe des Internets, eines Immobilienberaters oder eines Maklers ausgeführt werden. Bei Rückgriff auf Makler sowie zur Stunde des Immobilienkaufs ist Obacht geboten, da Maklergebühren anfallen und nur notarielle Beurkundung Gutglaubensschutz gegenüber Dritten herstellt.
Die Immobilienfinanzierung beim Immobilienkauf in Spanien durch Hypothek und weitere Dienstleistungen werden für gewöhnlich von der Bank übernommen. Kreditnehmer laufen Gefahr, dass Kosten für Schätzung, notarielle Beurkundung und Eintragung der Hypothek ins Grundbuch auf sie abgewälzt werden.
Beim Immobilienkauf in Spanien treten verschiedene Kosten auf. Ohne nötige Vorsorge bleibt die Kostentragung häufig am Käufer hängen. Zudem fallen verschiedene Steuern an, die sich für Käufer und Verkäufer unterscheiden.
Unser rechtlicher Leitfaden über die Investition in Spanien umfasst vier Hauptteile, die sich auf das „Warum, Was, Wie und Wo“ dieser Geldanlagen konzentrieren. Unser Ziel ist es, die Vorteile, die der spanische Markt momentan bietet, aufzuzählen und einen Leitfaden anzubieten, der die Lage aus einer juristischen Perspektive erläutert.
Der Immobilienverkäufer muss die Risiken in Bezug auf das an den Käufer verkaufte Gebäude übernehmen, das heißt, dass er für mögliche Fehler und Mängel der Immobilie, die nach ihrem Verkauf auftreten können, haftet. Das spanische Zivilgesetzbuch und das Gesetz zur Regelung des Baus von Gebäuden « Baugesetz (LOE) 38/1999 vom 5. November » (LOE) legen die unterschiedlichen Haftungsarten sowie die Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen fest.
Eine im Bau befindliche Immobilie zu verkaufen, bedeutet, einen Kaufvertrag über ein Gebäude abzuschließen, das noch nicht errichtet wurde, bei der sich die Parteien aber hinsichtlich seiner Existenz und somit seiner Errichtung sowie seines Preises geeinigt haben. Die Parteien schließen also einen Kaufvertrag über eine künftige Sache ab, die diverse spezifische Eigenschaften mitbringt.