Insolvenzrecht

Umschuldung durch außergerichtliche Verfahren in Spanien

Die spanische Regierung führte durch ein königliches Dekret einen Umstrukturierungsplan von außergerichtlichen Verfahren ein, mit dem Ziel das Konkursrisiko der Schuldner zu reduzieren. Foglich kommt es zu neuen Verhandlungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Trotz der starken Bemühungen und des hohen Zeitaufwandes, das eine solche außergerichtliche Umstrukturierung verlangt, kann sie für beide Parteien von Vorteil sein.

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Rechtsrahmen der Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Spanien

Aufgrund der Einführung eines neuen Gesetzes, ist der spanische Rechtsrahmen bezüglich Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren für einen Schuldner, der auf einen möglichen Bankrott zusteuert, nun anpassungsfähiger geworden. Die Schwierigkeit, einen kompletten Rechtsrahmen zu implementieren besteht jedoch darin, alle möglichen Situationen der Insolvenz abzudecken.

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Die gerichtliche Genehmigung von Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Die gerichtliche Genehmigung von Refinanzierungsvereinbarungen zwischen der Schuldnergesellschaft und ihren Gläubigern ist ein zentrales Instrument vor der Stellung des Insolvenzantrags in der spanischen Gesetzgebung und bestimmend für eine mögliche Geschäftsfortführung der Gesellschaft. Benachteiligt werden die sog. ablehnenden Gläubiger.

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Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.

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