Liste der Publikationen

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Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die Vorteile, die die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringen, sind mit denen der Gründung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Zum einen ist die Einfachheit der Gründung und Verwaltung, und sogar der Auflösung zu nennen; zum anderen die niedrigen Bearbeitungskosten sowie das Fehlen eines obligatorischen Mindestkapitals.

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Die Reform des allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Das neue Gesetz zum Verbraucher- und Benutzerschutz ist am 29. März in Kraft getreten und betrifft vor allem Fernabsatzverträge. Diese Reform war nötigt, wenn man das starke Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem spanischen Markt bedenkt. Die Kündigungsfrist wurde auf 14 Tage verlängert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Unternehmen den Endpreis vor Vertragsabschluss offenlegen müssen.

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Conferencia sobre La Reforma de la normativa concursal en España y Alemania

Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland

Am 25. November 2014 hat Mariscal Abogados einen Vortrag über die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland in der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid gehalten. Karl Lincke als Leiter der Deutschen Abteilung hat die Einleitung übernommen. Die Diskussion des spanischen Konkursrechts wurde von Alberto Álvarez von Mariscal Abogados übernommen.

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Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.

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Unterstützung von Unternehmern in Spanien auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung sind eine besondere Neuerung des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmen und deren Internationalisierung. Geändert werden die Beiträge für selbständig Beschäftigte, für Freiberufler, die mindestens 30 Jahre alt sind und für selbständig tätige Personen mit Behinderung.

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Allgemeine Maßnahmen hinsichtlich der Kollektivvereinbarungen in Spanien

Die neuen Regelungen sehen die Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung für jene Güter vor, die für die Fortführung des täglichen Geschäftes notwendig sind. Wurde eine getroffene Refinanzierungsvereinbarung aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten, können Einzelzwangsvollstreckungen oder solche mit Realgarantien durchgeführt werden. Es sind verschiedene verfahrensrechtliche Neuheiten vorgesehen.

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Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften

Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.

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Umstrukturierung von Unternehmensschulden in Spanien

In Spanien gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die im finanziellen Sinne nicht lebensfähig sind. Bisher gab es zwei Lösungen: Liquidation der Firma oder finanzielle Sanierung. Jetzt wurden dringende Maßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung der Unternehmensschulden umgesetzt. Die Reform bringt eine komplette Neuregelung der Refinanzierungsvereinbarungen mit sich, die ins Insolvenzgesetzbuch aufgenommen wurden.

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