Liste der Publikationen

Testamentsarten in Spanien

Testamentsformen in Spanien: allgemeine oder besondere Testamente

Das Testament ist ein Rechtsakt, durch welchen der Verstorbene oder der Erblasser seine Güter, Rechte sowie Verbindlichkeiten verteilt. Die Voraussetzungen für derartige Verfügungen sind in allen Ländern verschieden; in Spanien werden diese durch das Zivilgesetzbuch geregelt, welches zwischen allgemeinen und besonderen Testamentsformen differenziert.

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Das außergerichtliche Zahlungsabkommen für Firmenschulden in Spanien

Im Rahmen der Wirtschaftskrise wurden in Spanien zahlreiche Gesetzesänderungen eingeführt, um die wirtschaftlich schwierige Situation für Firmen zu erleichtern. Dazu wurden auch Neuregelungen bezüglich der außergerichtlichen Zahlungsabkommen für Firmenschulden umgesetzt. Es muss zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden werden.

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Despido improcedente en españa

Die Rechtsbeschwerde angesichts einer unwirksamen Kündigung in Spanien

Welche Rechtsmittel haben Unternehmen in Spanien um gegen Kündigungen vorzugehen, die im Urteil des Sozialgerichts als unwirksam erklärt wurden? Soll der gekündigte Arbeitnehmer auf keinen Fall wieder eingestellt werden, steht der Firma eine im Sozialgesetzbuch geregelte Rechtsbeschwerde zur Verfügung. Das Rechtsmittel muss innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Urteilsfällung eingelegt werden.

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Rückerstattung der Erbschaftssteuer in Spanien

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien)

Das Gesetz zur Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien) wurde überarbeitet. Steuerbeiträge und Prozentansätze der Steuerbemessungsgrundlage wurden geändert, eine Progression des Bonuszuschlags eingeführt. In Erbfragen sind die Möglichkeiten der Vermögensübetragung, Schenkung oder Erbschaft weiterhin genaustens zu überprüfen um die steuerlich günstigste Alternative zu finden.

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Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Pauschaltarif in Spanien

Die Regelung zur Nichterfüllung des Pauschaltarifs steht im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung und der unbefristeten Anstellung, die in Spanien durch verschiedene Massnahmen in 2014 verbessert werden soll. Der Pauschaltarif ist nicht kompatibel mit anderen Vergünstigungen der Sozialversicherung. Die Reduzierung wird nicht auf die Beitragszahlung für Überstunden angewendet.

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