Professionelle Beschäftigungsorganisationen in Spanien: Illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Eine professionelle Beschäftigungsorganisation, allgemein bekannt als organización profesional de empleo (PEO), ist eine Einrichtung, die Arbeitnehmer*innen beschäftigt, die von Spanien aus Dienstleistungen für andere ausländische Unternehmen erbringt. Auf diese Weise vermeiden es ausländische Unternehmen, sich bei den spanischen Behörden als Arbeitgeber registrieren zu lassen und die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Diese zwischengeschalteten Unternehmen stellen mithin die Arbeitnehmer ein und erfüllen die Lohn-, Sozialversicherungs- und Steuerpflichten und stellen die Dienstleistungen dann dem ursprünglichen Arbeitgeber in Rechnung.

Diese Praxis ist zwar in vielen EU-Ländern legal, verstößt aber gegen das spanische Arbeitsrecht, da sie der so genannten illegalen Arbeitnehmer-überlassung sehr nahekommt (https://www.mariscal-abogados.es/conoce-su-empresa-los-riesgos-de-la-cesion-ilegal-de-trabajadores/).

Gemäß Artikel 43.2 des Arbeiterstatuts heißt es: Es liegt eine illegale Entsendung von Arbeitnehmern im Sinne dieses Artikels vor, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft: der Gegenstand der Dienstleistungsverträge zwischen den Gesellschaften ist auf die bloße Überlassung von Arbeitnehmern von der veräußernden Gesellschaft an die übernehmende Gesellschaft beschränkt, die veräußernde Gesellschaft verfügt nicht über eine Tätigkeit oder eine eigene stabile Organisation oder nicht über die erforderlichen Mittel zur Ausübung ihrer Tätigkeit oder nicht übt nicht die mit ihrem Status als Arbeitgeber verbundenen Funktionen aus.

Da diese Beschäftigungsorganisationen keine wirklichen Arbeitgeber sind und daher nicht die mit dem Arbeitgeberstatus verbundenen Funktionen ausüben (z. B. Organisation, Kontrolle bzw. Disziplinarmaßnahmen), besteht in diesem Zusammenhang ein hohes Risiko, dass eine illegale Überlassung von Arbeitnehmern durch die Beschäftigungsorganisationen an das ausländische Unternehmen, das die Arbeitnehmer tatsächlich einstellt, vorliegt.

Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Die Folgen der Meldung der illegalen Überlassung von Arbeitnehmern sind vielfältig:

  • Da es sich um ein sehr schweres Vergehen handelt (Art. 8 LISOS), können die Unternehmen mit unterschiedlich strengen Sanktionen belegt werden. Die Mindeststrafe liegt zwischen 7.501 und 30.000 Euro, die mittlere Strafe zwischen 30.001 und 120.005 Euro und die Höchststrafe kann zwischen 120.006 und 225.018 Euro betragen.
  • In finanzieller Hinsicht haften sowohl die überlassende als auch die übernehmende Gesellschaft gesamtschuldnerisch für ihre Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern und den Sozialversicherungsbehörden.
  • Aus beschäftigungspolitischer Sicht haben die betroffenen Arbeitnehmer das Recht, nach ihrer Wahl einen dauerhaften Status in der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft zu erwerben.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorgehensweise auch strafrechtliche Folgen haben kann, auch wenn dies nicht häufig vorkommt.

Wie lässt sich die Meldung illegaler Arbeitnehmerüberlassung vermeiden?

Wir von Mariscal Abogados empfehlen Unternehmen, die spanische Arbeitnehmer einstellen wollen, sich in Spanien über eines der in den spanischen Arbeits- und Handelsgesetzen vorgesehenen Rechtsinstrumente registrieren zu lassen, anstatt auf die genannten Beschäftigungsorganisationen zurückzugreifen.

Wenn Sie weitere Informationen über Professionelle Beschäftigungsorganisationen in Spanien wünschen, 

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen