Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien
Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.