Sachverhalte und Motive für Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen in Spanien
Durch die Abänderungen des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes gibt es im Wesentlichen drei Arten von anfechtbaren Gesellschaftsbeschlüssen: solche, die gegen das Kapitalgesellschaftsgesetz verstossen, solche die der Unternehmenssatzung widersprechen und solche, durch die die Interessen der Firma zugunsten persönlicher Interessen verletzt werden.