Die Unternehmens- oder Gesellschaftsverfassung bezieht sich auf die Strukturen des Managements und auf die Kontrolle von Unternehmen sowie auf die Normen, durch welche die Beziehungen zwischen den Eigentümern, dem Verwaltungsrat und anderen Beteiligten geregelt sind. Durch diese Verfassung sollen die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter geschützt und jeglicher Konflikt vermieden, ausgehandelt oder gelöst werden. Die Zunahme von Onlineunternehmen und Onlinehandel machen eine Beratung im E-Commercerecht zu einer Notwendigkeit für alle. Die Anpassung an die E-Commerce-Vorschriften ist ausschlaggebend um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden.

Welche Rolle spielt die Verwaltung bei der Gesellschaftsauflösung in Spanien?

Das spanische Gesetz über Kapitalgestellschaften legt fest, dass ein Verlust, der das Nettovermögen auf weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals reduziert, als Grund für die Auslösung der ganzen Kapitalgesellschaft dient. Die solidarische Verantwortlichkeit von Verwaltung und Gesellschaft entsteht, wenn sich die Verwaltung nicht vorschriftsmäßig verhält, dass heißt in Fällen, in denen sie die Hauptversammlung nicht zusammenruft oder nicht um rechtliche Auflösung bittet.

Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft

Möchten Sie eine wirtschaftliche Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft, der Sociedad Civil, aufnehmen? Die Vorteile und Schwierigkeiten, die mit der Gesellschaftsform der Zivilgesellschaft zusammenhängen, sind denen der selbstständig Arbeitenden ähnlich.

Die Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen

Eine Auflistung der Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen nach dem spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz. Die Voraussetzungen stehen im Einklang mit der Allgemeingültigkeit der Handelsdoktrin und der Generaldirektion für Register und Notariat.

Die notwendigen Schritte zur Gründung und Inbetriebnahme einer spanischen Zivilgesellschaft

Die formelle Gründung einer Zivilgesellschaft in Spanien ist einfacher und kostengünstiger als die einer Handelsgesellschaft. Der Beitrag geht auf das Gründungsverfahren und einzelne Schritte der Inbetriebnahme einer spanischen Zivilgesellschaft ein.

Ordentliche und außerordentliche Versammlungen in spanischen Unternehmen

Hauptversammlungen einer spanischen Gesellschaft können ordentlicher oder außerordentlicher Natur sein, abhängig von der Art der zu behandelnden Angelegenheit. Die ordentliche Hauptversammlung muss im Voraus zweckdienlich zusammengerufen werden.

Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien

In Spanien wurden Betreuungsstellen für Unternehmer, die sog. Puntos de Atención al Emprendedor, zur Förderung der Unternehmensgründung etabliert. Als Internetportal wird das elektronische Bearbeitungssystem des Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes verwendet. Die Bearbeitung des Einheitlichen Elektronischen Dokuments zur Unternehmensgründung erfolgt in den Beratungsstellen oder auf elektronischem Weg.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) in Spanien

In Spanien wurde die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) als neue Gesellschaftsform eingeführt. Diese hat ein niedrigeres Stammkapital (unter 3.000 Euro). Ausserdem müssen die monetären Einlagen der Gesellschafter nicht nachgewiesen werden. Die SLFS sollen auf dem Wege der Eigenfinanzierung wachsen.

Vorabinformation vor der Hauptversammlung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt die schriftliche oder mündliche Anforderung von Berichten während der Hauptversammlung. Das Geschäftsleitungsorgan ist verpflichtet, den Gesellschaftern diese Informationen bereitzustellen. Eine Verweigerung der Informationen ist nicht zulässig, wenn das Verlangen durch Gesellschafter unterstützt wird, die mindestens 25% des Stammkapitals vertreten.

Konkretisierung der Vergütung der Verwalter in Spanien

Auf die Vergütung der Verwalter hat sowohl die Steuergesetzgebung als auch das Handelsregister Einfluss. Es muss unterschieden werden, welche Anforderungen die Handelsregister an die Eintragungsfähigkeit der Vergütung stellen und welche steuerlichen Voraussetzungen gelten, damit diese Vergütung zulässig ist.

Die bedingte Vergütung des Verwalters in Spanien

Eine Entscheidung der Ministerialabteilung für Register und Notariatswesen stellte fest, dass die Vergütung des Verwalters einer Kapitalgesellschaft nicht durch eine bestimmte Tätigkeit des Verwalters selbst bedingt sein darf. Die DGRN sieht weiterhin kein Hindernis darin, dass einige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eine Vergütung erhalten und andere nicht