Welche Rolle spielt die Verwaltung bei der Gesellschaftsauflösung in Spanien?
Das spanische Gesetz über Kapitalgestellschaften legt fest, dass ein Verlust, der das Nettovermögen auf weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals reduziert, als Grund für die Auslösung der ganzen Kapitalgesellschaft dient. Die solidarische Verantwortlichkeit von Verwaltung und Gesellschaft entsteht, wenn sich die Verwaltung nicht vorschriftsmäßig verhält, dass heißt in Fällen, in denen sie die Hauptversammlung nicht zusammenruft oder nicht um rechtliche Auflösung bittet.