Die Geschichte des Medien- und Werberechts in Spanien
Mehrere Satzungen bestimmen die Medien in Spanien. Nichtsdestotrotz ist die Hauptgesetzesquelle das Allgemeine Mediengesetz von 1988. Dies liegt daran, dass Spanien Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ist, und daher den Gesetzen dieser unterliegt. Spanien hatte zunächst sein eigenes Mediengesetz. Dieses wurde jedoch abgeschafft, da es unflexibel war, und den Verbraucher nicht schützte. Obwohl Spanien nicht länger ein eigenes Mediengesetz hat, erteilt die spanische Regierung immer noch Rechtsprechung in bestimmten Angelegenheiten und nimmt daher fortwährend einen gewissen Einfluss auf das Medien- und Werberecht.