Die Rechtsberatung im Rahmen des IT-Recht oder Informationstechnologie befaßt sich insbesondere zu Fragestellungen des Datenschutzes im international agierenden Unternehmen. Wir finden zudem individuelle Lösungen zur rechtssicheren Ausgestaltung von Internetauftritten, Onlineshops und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Zahlreiche unserer Mandanten stammen aus der E-Commerce Branche und sind jeweils führend auf ihrem Gebiet.

Der Schutz von eingetragenen Marken in Spanien

Eine Marke ist ein unverwechselbares Symbol für Produkte und Dienstleistungen. Die Eintragung einer Marke schreibt dem Markenhalter das alleinige Nutzungsrecht zu und verbietet die Verwendung der Marke durch Dritte. In Spanien erhält man das Recht über eine Marke zum Zeitpunkt ihrer Registrierung. Der Rechtsschutz gilt für 10 Jahre und ist immer wieder erneuerbar.

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Regulierung des Werberechts in Spanien

Das allgemeine spanische Werberecht ist das wichtigste Gesetz in Fragen der rechtlichen Regulierung von verschiedenen Werbemaßnahmen in Spanien. Indirekte und direkte Werbung berufen sich auf unterschiedliche Gesetzestexte, und auch für die einzelnen Unterarten wie z.B. Produktplacement, Telefonwerbung, per Post und Email oder Blogging, gibt es zahlreiche Referenzen, auch auf lokaler Ebene.

Was beinhaltet die Hinterlegungspflicht einer Internetseite oder eines Blogs?

Mit der neuen Regulierung zur Verwaltung von Internetseiten und Blogs soll der Bestand an Veröffentlichungen in Spanien registriert und geschützt werden. Gleichzeitig wird der Zugang für kulturelle- oder Forschungszwecke oder zur Informationsbeschaffung gestattet werden. Verantwortlich sind die Besitzer oder Verwalter der Internetseiten.

Verfahren zur gesetzlichen Pflichthinterlegung von Online-Publikationen in Spanien

Die Rechtsregisterzentren bestimmen, welche Online-Publikationen zur Erhaltung auswählt werden. Die Nationalbibliothek und regionalen Zentren übernehmen die Aufbewahrung. Es gibt öffentliche Online-Publikationen und solche mit beschränktem Zugang.

Elektronische Beweismittel im Zivil- und Arbeitsrecht in Spanien

Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungrelevant sind und sie auf zulässigem Wege erhoben wurden.

Verbraucherschutzgesetz zu Preisregulierung im E-Commerce in Spanien

Steuerverpflichtungen in Spanien für ausländische Onlinehändler

Die EU-Richtlinie 2006/112/CE ist entscheidend für die Steuerverpflichtungen von ausländischen Onlinehändlern auf dem spanischen Markt. Ab Überschreitung eines Umsatzes von EUR 35.000 durch ein ausländisches Unternehmen an Konsumenten in Spanien, ist die Mehrwertsteuer des Ziellandes der Güter (Spanien) zu erheben.

Das Rücktrittsrecht beim Onlinehandel in Spanien

Für Fernabsatzverträge im Onlinehandel in Spanien ist das Rücktrittsrecht eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Dieses ist im spanischen Verbraucherschutzgesetz Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, abgekürzt als TRLGDCU geregelt.

Strafen und Sanktionen wegen digitalem Phishing in Spanien

In Spanien gibt es kein Gesetz, dass die Straftat des digitalen Phishings regelt. Allerdings nimmt das spanische Strafgesetzbuch mehrere Artikel auf, die die Rechte der Bürger im Internet schützen sollen.

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Wie werden Autorenwerke in Spanien geschützt?

Die Rechte des geistigen Eigentums schützen nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers – Buch, Schriftstück, Musikkomposition, dramatisches Werk, audiovisuelles Werk, Skulptur, Choreografie, Skulptur, malerisches Werk, Zeichnungen, maßstabgetreues Modell, Karte, Fotografie, Computerprogramm oder Datenbank – sondern garantieren dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung.

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Anpassung der Autorenrechte in Spanien an EU-Richtlinien

Die Autorenrechte in Spanien wurden im Zusammenhang mit der Harmonisierung der europäischen Richtlinien von Mai 2001 und Dezember 2006 sowie nachfolgender Modifikationen an die der EU angepasst. Die Werke von ausländischen Bürgern sind auf dem Gesamtgebiet der EU geschützt. Der Autor eines Werkes hat ein Urheberpersönlichkeits- und Güterrecht über sein Werk.