Liste der Publikationen

Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Neuigkeiten des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Im Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetz in Spanien gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden. Der Artikel listet die wichtigsten Neuerungen auf. Betroffen sind u.a. Definitionen wie „Verbraucher“ und „Unternehmer“, die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts, Kunden- und Telefonservice und weitere.

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Die Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die wichtigsten Nachteile der GbR in Spanien sind sicherlich die unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter. Ausserdem zahlt die GbR mehr Steuern als eine Handelsgesellschaft. Normalerweise nutzen viele Unternehmen die GbR nur als zeitweilige Rechtsform; später wird diese zum Beispiel in eine GmbH umgewandelt.

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Steuerrecht

Neuigkeiten im Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.

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Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die Vorteile, die die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringen, sind mit denen der Gründung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Zum einen ist die Einfachheit der Gründung und Verwaltung, und sogar der Auflösung zu nennen; zum anderen die niedrigen Bearbeitungskosten sowie das Fehlen eines obligatorischen Mindestkapitals.

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Die Reform des allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Das neue Gesetz zum Verbraucher- und Benutzerschutz ist am 29. März in Kraft getreten und betrifft vor allem Fernabsatzverträge. Diese Reform war nötigt, wenn man das starke Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem spanischen Markt bedenkt. Die Kündigungsfrist wurde auf 14 Tage verlängert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Unternehmen den Endpreis vor Vertragsabschluss offenlegen müssen.

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Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland

Am 25. November 2014 hat Mariscal Abogados einen Vortrag über die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland in der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid gehalten. Karl Lincke als Leiter der Deutschen Abteilung hat die Einleitung übernommen. Die Diskussion des spanischen Konkursrechts wurde von Alberto Álvarez von Mariscal Abogados übernommen.

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Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.

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