Neuigkeiten des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien
Im Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetz in Spanien gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden. Der Artikel listet die wichtigsten Neuerungen auf. Betroffen sind u.a. Definitionen wie „Verbraucher“ und „Unternehmer“, die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts, Kunden- und Telefonservice und weitere.
