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78 Suchergebnisse für: Kapitalgesellschaften Gesetz

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Hinterlegung des Jahresabschlusseses in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftengesetz „Ley de Sociedades de Capital“ legt fest, dass die Geschäftsführer für die Hinterlegung des Jahresabschlusses verantwortlich sind. Dessen Versaümnis kann zu erheblichen Sanktionen und zur Schlieβung des Registerblattes führen.

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Über die Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern in Spanien

Der Oberste Gerichtshof hat sich mit Urteil vom 26.2.2018 zu der Frage geäußert, wie der Verwaltungsrat vergütet wird und wie dies seitens der Hauptversammlung kontrolliert wird. Das Urteil richtet sich gegen die Haltung der Generaldirektion für Register und Notariat (DGRN) und gegen die mehrheitliche Lehre.

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Das Verbot der finanziellen Unterstützung in Spanien

Die finanzielle Unterstützung ist in Spanien durch die Artikel 143 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Artikel 150 für Aktiengesellschaften des Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt,. Das aktuelle Verbot verhindert die Möglichkeit, dass eine Gesellschaft finanziell zum Erwerb von eigenen Aktien oder Beteiligungen durch einen Dritten beiträgt.

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Standortwechsel von Unternehmen mit Firmensitz in Katalonien

Die Situation in Katalonien bleibt unübersichtlich. Die beiden wichtigsten katalanischen Banken Caixabank und Banco Sabadell haben ihren Firmensitz bereits verlegt. Mit der Änderung des Gesetzes für Kapitalgesellschaften, wurden die Voraussetzungen für einen Standortwechsel stark vereinfacht.

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Vorgehensweise bei der Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien

Die Änderung des Gesellschaftssitzes war stets Aufgabe der Hauptversammlung. Nach verschiedenen Reformen des Kaptalgesellschaftsgesetzes zur Vereinfachung des Vorgangs führt nun das Inkrafttreten des RD-Gesetzes 15/2017 zu einer Neufassung des Artikels 285 (2) Kaptalgesellschaftsgesetz. Als Konsequenz besitzt das Verwaltungsorgan Zuständigkeit für die Verlegung des Gesellschaftssitzes.