Das Steuerrecht beinhaltet die Rechtsnormen, die es dem Staat erlauben, sich zu entwickeln und seine steuerlichen Rechte auszuüben. Steuern und Abgaben sind obligatorische, wirtschaftliche Zahlungen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen (Steuerpflichtige) direkt oder indirekt realisieren müssen und durch die der Staat (Steuerempfänger) seine Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft finanziert.

Rechnungen in Fremdsprachen oder Fremdwährungen senden oder erhalten

Kann ein Unternehmen Rechnungen in Fremdsprachen oder Fremdwährungen senden oder erhalten?

Kann das Unternehmen, neben dem Senden von Rechnungen in den Amtssprachen seines Landes, Rechnungen in irgendeiner (beliebigen) Sprache senden, wenn es ausländische Kunden oder Zulieferer hat? Kann das Unternehmen Rechnungen in anderen Sprachen senden?

Wie sollen sich Unternehmen einer Steuerprüfung in Spanien stellen

Wie sollen sich Unternehmen einer Steuerprüfung in Spanien stellen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Unternehmen einer Steuerprüfung unterzogen werden kann: überhöhte Mehrwertsteuerrückerstattung, Unstimmigkeiten zwischen unterschiedlichen Erklärungen oder Zufallsuntersuchungen sein.

Legalisierung elektronischer Unternehmensdaten in Spanien

Alle Unternehmensinhaber mit Aktivitäten in Spanien müssen innerhalb von vier Monaten ab dem Abschlussdatum der Rechnungsperiode ihre Buchhaltungsdaten veröffentlichen.

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Wer ist dazu verpflichtet eine Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen?

In Spanien sind die Rechnungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Rechnungssteller ist nicht dazu verpflichtet in der Rechnung zu erklären, ob er der Lohnsteuereinbehaltung unterliegt oder nicht, noch ist er verpflichtet, über den einzubehaltenden Prozentsatz Auskunft zu geben. Der Veranwortliche gegenüber dem Finanzamt ist derjenige, der die Rechnung erhält und nicht derjenige, der sie gestellt hat.

Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien

Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).

Steuerrechtliche Behandlungen der Mehrwertsteuer bei der Vergütung von Gesellschaftern in Spanien

Eine der wichtigsten Neuigkeiten der Einkommenssteuerreform bezieht sich auf Überarbeitung der Regeln in Spanien bzgl. der Mehrwertsteuerzahlung von Gesellschaftern in Unternehmen, welche eigenen, selbständigen professionellen Aktivitäten nachgehen.

Steuerrecht

Vergünstigungen der Einkommenssteuer durch die neue Steuerreform in Spanien

Die neue Steuerreform in Spanien reduziert die Einkommenssteuer um durchschnittlich 12,5% und sieht eine Vergünstigung für Steuerzahler aus Großfamilien oder Steuerzahler mit von ihnen abhängigen Verwandten oder Behinderten vor, welche zukünftig 1.200 € jährlich beziehen können. Dieser Betrag kann sich je nach Situation gegebenenfalls noch weiter erhöhen.

Vergütung von geschäftsführenden Gesellschaftern nach der Steuerreform in Spanien

Bei der Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter haben sich nach der Steuerreform in Spanien einige Änderungen ergeben. Wenn nun die Vergütung nicht mehr in der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, ist sie steuerlich nicht mehr absetzbar.

Neuigkeiten der Steuerreform in Spanien 2015

Mit der neuen Steuerreform in Spanien, welche 2015 und 2016 allmählich eingeführt wird, werden die unter 50.000 € liegenden Einkommen von Personen mit höheren familiären Belastungen profitieren. Hingegen vermindern sich die Entschädigungen für Entlassungen, die Freistellung der Dividende wird abgeschafft und der absetzbare Betrag der Altersvorsorge wird reduziert.

Die Versteuerung des Immobilienkaufs nach der Steuerreform 2015 in Spanien

Die Kürzung der Steuervorteile, wie bereits im Entwurf der spanischen Steuerreform vorhergesehen, betrifft alle Immobilien, die vor dem 31. Dezember 1994 erworben wurden. Experten erwarten einen Verkaufsanstieg noch vor Ende des Geschäftsjahres 2014.