Beim Arbeitsrecht handelt es sich um die Gesamtheit an Normen und Grundsätzen, durch die die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Dies basiert auf einer freiwilligen und entgeltlichen menschlichen Arbeitsleistung mit der Absicht, die Erfüllung der beidseitigen Verpflichtungen in einer Arbeitsbeziehung zu garantieren.

Festanstellung und Beschäftigungsfähigkeit in Spanien durch flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsverträge

Die seit 2010 aufgenommenen Reformen des spanischen Arbeitsrechts führen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Festanstellung und zur Verbesserung der Beschäfttigungsfähigkeit durch. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die grössere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation. Die Regelung geht auf besondere Umstände wie Zeitarbeitsfirmen oder die Betreuung von Personen mit Behinderung ein.

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Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien

Im Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigung und der unbefristeten Einstellungen wurde in Spanien eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge durchgesetzt. Danach ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für allgemeine Risiken am Arbeitsplatz vorgesehen. Die Maßnahme findet rückwirkend ab dem 25. Februar sowohl auf Vollzeit- wie auch auf Teilzeitarbeitsverträge Anwendung.

Arbeitsverhältnisse in Spanien: Die Arbeitsverträge leitender Angestellter

Die besonderen Arbeitsverhältnisse in Spanien sind in Artikel 2.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts normiert. Diese Form des Arbeitsvertrags zeichnet sich dadurch aus, dass die übertragenen Befugnisse, sofern sie für das Überleben des Unternehmens wichtige Funnktionsbereiche betreffen, der gesamten Aktivität des Unternehmens oder wesentlichen Aspekten seiner Ziele zugewiesen werden müssen.

Der Lehr- und Ausbildungsvertrag in Spanien

In Spanien setzt der Lehr- und Ausbildungsvertrag voraus, dass die der Lehrtätigkeit gewidmete Zeit im ersten Jahr nicht unter 25% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit liegt. Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage verwendet.

Entlohnung und Zusatzstunden in Teilzeitverträgen in Spanien

Wie erfolgt die Entlohnung von Zusatzstunden in spanischen Teilzeitverträgen? Zusatzstunden dürfen nur in unbefristeten Teilzeitarbeitsverträgen vereinbart werden und dürfen 15% der im Vertrag vereinbarten normalen Arbeitsstunden nicht übersteigen. Die Entlohnung entspricht dem Verhältnis der pro Tag, Woche, Monat oder Jahr geleisteten Arbeitsstunden zur normalen Arbeitszeit in der entsprechenden Betriebsart.

Besonderheiten der Teilzeitarbeitsverträge in Spanien

Besonderheiten wie Boni, Überstundenregelung und Abfindungen im Teilzeitarbeitsvertrag in Spanien, der in den wirtschaftlich schweren Zeite für Arbeitgeber ein interessantes Instrument ist, Kosten einzusparen und trotzdem Arbeitsplätze zu sichern.

Charakteristika von Teilzeitarbeitsverträgen in Spanien Teil I

Vertragsabschluss, Laufzeit und Arbeitszeit in Teilzeitverträgen in Spanien sind Themenschwerpunkt des Artikels zum spanischen Arbeitsrecht. Ausserdem werden besprochen Kürzungen des Gehalts, Überstunden und Rente. Die Teilzeitverträge gelten als Möglichkeit der Beschäftigungssicherung und Kostenersparnis in wirtschaftlich schweren Zeiten für die Unternehmen in Spanien.

Der Übergang von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete in Spanien

Seit dem 1. Januar 2013 ist die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien verboten. Eine Gesetzesänderung führt dazu, dass nach einer befristeten Anstellung von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen die Arbeitsstelle automatisch in eine Festanstellung übergeht.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Spanien zu Überstunden

Die arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Überstunden in Spanien: auch in Spanien werden Überstunden vergütet oder, wenn individuell oder kollektiv vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen. Es dürfen jährlich nicht mehr als 80 Überstunden geleistet werden.

Praktikanten zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien

Auch Praktikanten zahlen in Spanien Sozialversicherungsbeiträge. Ab Mai 2013 ist es für Unternehmen in Spanien eine Pflicht für universitären oder beruflichen Praktikanten, die eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Praktikum erhalten, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.