Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain

Karl H. Lincke, Partner bei Mariscal Abogados, ist Autor des Businessratgebers „Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain“. Das Buch ist ein idealer Leitfaden für Steuerberater zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratung von Mandanten bei Investitionen in Spanien. Nützliche Hilfsmittel wie Musterarbeitsverträge und Checklisten sowie ein umfangreiches deutsch-spanisches Wörterbuch komplettieren das Werk.

Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.

Entfernung von nicht aktuellen Inhalten in Google Deutschland

Ausübung des Rechts auf Entfernung von Inhalten in Google Deutschland

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014, mit welchem entschieden wurde, dass Suchmaschinen bei der Internetsuche dafür verantwortlich sind, dass die Persönlichkeitsrechte der Benutzer im Web gewahrt werden, stellt die Suchmaschine Google nun den Benutzern ein Formular zur Verfügung um die Löschung von Verknüpfungen zu veralteten oder unangemessenen Informationen, welche deren privates Leben betreffen, zu beantragen.

Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch

Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Telekommunikationsgesetz in Spanien

Grundlegende Änderungen durch das neue Telekommunikationsgesetz in Spanien

Eine umstrittene Frage des neuen Telekommunikationsgesetzes in Spanien ist, ob die Anbieter Dachterassen verschiedener Gebäude zur Anbringung von Antennen enteignen können, und zwar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung.

Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

Spanien und Frankreich

Das Verfahren zur Einziehung von Forderungen in Frankreich und Spanien

Was die Einziehung von Forderungen angeht, ist es für einen Investor unbedingt erforderlich, über das Verfahren in Spanien informiert zu sein. Trotz der Harmonisierungsbestrebungen der EU gibt es Unterschiede. Die Einziehung von Schulden in Spanien wird durch zwei Verfahrensarten dominiert: das Mahnverfahren und den Zahlungsbefehl. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Verfahrensarten im französischen und im spanischen Recht dargelegt.

Redes sociales

Online-Marketing Richtlinien in Spanien und Europa

Die Vorschriften, wie Verbraucher im Rahmen des Online-Marketings kontaktiert werden dürfen, unterscheiden sich in den einzelnen EU-Ländern. In Spanien muss der Verbraucher seine vorherige Zustimmung abgeben, damit ein Händler ihn per Email kontaktieren darf. Ausserdem haben die Konsumenten das Recht, gegen ungefragte Emailwerbung Einspruch einzulegen. In vielen anderen europäischen Ländern sind Opt-in-Möglichkeiten Vorschrift.

Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?

In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.

Das neue Telekommunikationgesetz und der Datenschutz in Spanien

Das neue allgemeine Telekommunikationsgesetz Nr. 9/2014 aktualisiert das seit 2003 geltende Gesetz in Spanien. Das neue Gesetz hat zwei grundlegende Ziele: Ermöglichung des Ausbaus von Netzen neuer Generation und Verbesserung des Angebots von innovativen Dienstleistungen an die Bürger.