Die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen Testaments in Spanien
In der spanischen Gesetzgebung werden grundsätzlich zwei Arten von Testamenten unterschieden: die allgemeinen und die besonderen Testamente. Das eigenhändig geschriebenen Testament ist an keinerlei Formerfordernisse gebunden. Probleme können bei der Bewertung der Gültigkeit des Testaments bestehen. Ausserdem kann die Testierfähigkeit des Testierenden zum Zeitpunkt der Errichtung angezweifelt werden. Es ist immer besser, die Form des in amtliche Verwahrung zu gebenden Testamentes zu verwenden.