Ist die Verurteilung von Dritten möglich, die aufgrund Veranlassung am Verfahren teilnehmen?

In Spanien können laut spanischem Zivilprozessrecht über die veranlasste Teilnahme (intervención provocada) Dritte, die weder Kläger noch Beklagter sind, zu einem Verfahren geladen werden. Die entscheidende Frage ist nun, ob diese dritten Personen verurteilt werden können, oder ob dies dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen würde, weil die Klage sich nicht gegen diese Personen richtet.

Mahnwesen und Änderungen im Mahnverfahren

Das spanische Prozessrecht wurde überarbeitet; hiermit trat das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung für Zivil- und Verwaltungsprozesse in Kraft. Das Mahnverfahren ist eine vereinfachte Verfahrensart um Forderungen in unbegrenzter Höhe einzufordern.

Der notwendige Gläubigerkonkurs laut Konkursgesetz in Spanien

Der notwendige Gläubigerkonkurs wird laut spanischem Konkursgesetz von einem der Gläubiger (Ley Concursal) beantragt. Auch Gesellschafter oder Mitglieder einer juristischen Person können den notwendigen Konkurs einfordern. Dazu muss es mutmaßliche Hinweise für eine Insolvenz geben.

Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Beschreibung der Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte.

Neuregelungen der Reform des spanischen Arbeitsrechts

Die wichtigsten Neuregelungen der Arbeitsmarktreform in Spanien mit der Verabschiedung des Gesetz 35/2010 durch das spanische Parlament. Wichtigste Punkte sind Nichtanwendung von Tarifverträgen, Kurzarbeit zur Vermeidung von Kündigungen, Abfindung bei Beendigung eines Vertrages und der Vertrag zur Förderung der (unbefristeten) Beschäftigung.

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Ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist in Spanien erforderlich?

Auf dem spanischen Arbeitsmarkt herrscht weiterhin eine hohe Mobilität. Für Unternehmen und Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in Spanien bestimmte Fristen einzuhalten sind. Die gewöhnliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 15 Tage.

Reform des spanischen Konkursgesetzes bietet Auswege aus Insolvenz

Die Reform des spanischen Konkursgesetzes schafft Alternativen zum Insolvenzverfahren. Insgesamt wurde das Konkursverfahren wesentlich verkürzt und vereinfacht. Das Konkursverfahren soll einen frühzeitigen Ausweg aus einem möglicherweise drohenden Bankrott schaffen. Mit dem neuen Konkursgesetzes soll ausserdem die Position der Arbeitnehmer im Konkurs zu verbessert werden.

Die Reform des Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahrens in Spanien

Das neue Gesetz zur Vereinfachung des Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahrens soll Gerichtsprozesse in Spanien optimieren und vor allem beschleunigen. Durch das neue Gesetz werden auch einige Regelungen der Strafprozessordnung reformiert.

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Alternative Streitbeilegung durch Reform der Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien

Ziel der Reform der Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien ist die Förderung von alternativen Methoden zur Streitbeilegung. Ausserdem sollen dadurch die Kosten für die Gerichtsbarkeit gesenkt werden. Mit der Reform soll Spanien international als Standort der Schiedsgerichtsbarkeit an Bedeutung gewinnen.

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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen in Spanien

Informationen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen in Spanien laut spanischem Strafgesetzbuch. Bei der jüngsten Reform wurde der bestehende Katalog an Strafen für juristische Personen erweitert. Bevorzugt wird die Geldstrafe. Geständnisse ihrer Verstöße mildert die Haftung.