Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung in Spanien

Die Entschädigung wegen Kündigung in Spanien ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:

  • Der Lohn des Arbeitnehmers: Bruttojahresgehalt;
  • Seine Beschäftigungsdauer in dem Unternehmen: zur Bestimmung der für die Entschädigung relevanten Beschäftigungsmonate des Arbeitnehmers wird ein einziger Arbeitstag innerhalb eines Monats so gezählt, als hätte er den ganzen Monat gearbeitet;
  • Art der Kündigung: zurzeit haben Arbeitnehmer nur bei erfolgter objektiver und rechtswidriger Kündigung ein Recht auf Entschädigung. Eine rechtmäßige Kündigung berechtigt nicht zur Entschädigungsforderung, wenngleich zur Abfindung.

Rechtswidrige Kündigung

Die Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung wird, abhängig von dem Datum der Aufnahme des Arbeitnehmers in das Unternehmen, auf die eine oder andere Weise berechnet:

  • Wenn der Arbeitsvertrag nach dem 12. Februar 2012 abgeschlossen wurde, beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr, jedoch maximal 24 Monatseinkommen.
  • Wenn der Arbeitsvertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde, wird die Entschädigung in zwei Abschnitten berechnet:
    • für die Zeit vor dem 12. Februar 2012 beträgt die Entschädigung 45 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr (aber maximal 42 Monatseinkommen);
    • für die Arbeitszeit nach dem 12. Februar 2012 beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne.

Die volle Entschädigung beträgt maximal 720 Tageslöhne, außer wenn das Ergebnis der Berechnung des ersten Abschnitts höher ist, in diesem Fall stellt dieser Betrag die Höchstgrenze dar.

Um die endgültige Summe der Entschädigung zu erhalten, müssen beide Abschnitte zusammengerechnet werden.

Um die Beschäftigungsdauer zu berechnen, werden die Arbeitsabschnitte unter einem Jahr anteilig nach Monaten verrechnet.

Objektive Kündigung

Wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer durch objektive Kündigung entlässt, muss sie ihm, zusammen mit dem Kündigungsschreiben, eine Entschädigung von 20 Tagen pro Beschäftigungsjahr aushändigen, die maximal 12 Monatseinkommen beträgt (in keinem Fall kann die Entschädigung höher sein als der mit 12 multiplizierte Monatslohn).

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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