Einträge von Karl H. Lincke

Die Liquidierung von Gesellschaften in Spanien

Die Liquidierung einer Gesellschaft besteht vor allem darin, die Rechtsbeziehungen zu Dritten zu beenden. Bei der Auflösung handelt es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital, kurz LSC) sieht für eine geordnete Liquidierung die Auflösung, Liquidierung und das Erlöschen vor.

Personalrecht in Europa: Das Arbeitsrecht in Spanien

Praxisorientierte Beiträge zum Recht der Arbeitsverhältnisse von 16 Ländern der Europäischen Union. Karl H. Lincke und Mariano Jiménez Renedo von Mariscal Abogados schreiben über das Arbeitsrecht in Spanien. Wichtig für alle ausländischen Unternehmer, die Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in Spanien haben.

Business-Guide Spanien: Geschäftserfolg und Rechtssicherheit in Spanien

Die Zielgruppe der Neuauflage des Business-Guides für Spanien von Anwalt Karl Lincke von Mariscal Abogados in Madrid sind Geschäftsführer, Exportleiter, Exportmanager deutscher Unternehmen und Unternehmensberater im Auslandgeschäft. Es handelt sich um ein Handbuch mit zahlreichen praxisorientierten Tipps und relevanten Insiderinformationen für alle am Geschäftemachen in Spanien Interessierten.

Aktueller Praxis-Leitfaden für Investitionen und Steuern in Spanien

Dieser Leitfaden ist eine ideale Informationsbasis für Steuerberater und Steuerberatungs-Gesellschaften, deutsche Unternehmen und Privatpersonen mit dem Ziel, in Spanien zu Investieren. Zahlreiche nützliche Hilfsmittel wie Musterarbeitsverträge, Checklisten oder eine Mustersatzung geben die richtigen Praxistipps für den erfolgreichen Start eines Unternehmes in Spanien.

Der Schutz des geistigen Eigentums in Spanien

Das geistige Eigentum in Spanien ist ab Zeitpunkt der Errichtung automatisch geschützt. Das geistige Eigentum beinhaltet verschiedene Rechtsarten, von wirtschaftlichem Charakter und andere moralischer Natur. Das geistige Eigentum in Spanien ist im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt.

Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Beschreibung der Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte.