Einträge von Karl H. Lincke

Rechtsformen der Firmengründung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftengesetz unterscheidet zwischen den Hauptrechtsformen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer für die Gründung einer Firma in Spanien. Auflistung der Hauptmerkmale für Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Haftung, Gründungskosten, Namensgebung und notarielle Beurkundung.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann man die Gründungsphase umgehen und somit erheblich Zeit einsparen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Neugründungen von Gesellschaften in Spanien können einige Monate vergehen. Auch das Risiko ist geringer, denn während des Zeitraums bis zur Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Gesellschaftsgründung zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind die größten Vorteile. Zur Aktivierung der Vorratsgesellschaft müssen alle Anteile gekauft werden, die Gesellschaftssatzung muss geändert werden und der Geschäftszweck angepasst. Der letzte Schritt ist die Offenlegung der als wirtschaftliche Neugründung beim spanischen Registergericht.

Der Joint Venture-Vertrag für den Markteintritt in Spanien

Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Das Joint Venture wird vom spanischen Recht nicht näher definiert. Zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches, heranzuziehen.

Die Befristung nach der Arbeitsmarktreform in Spanien

Seit 2010 werden in Spanien Schritte zur Arbeitsmarktreform durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Förderung der festen Einstellung und der Verbesserung der Beschäftigungfähigkeit in Spanien. Insbesondere soll für KMUs die Einstellung von jungen Arbeitssuchenden erleichtert werden.