Liste der Publikationen

Gesetzesänderung zu befristeten Verträgen in Spanien

Eine Möglichkeit, die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer in Spanien zu verbessern, wurde durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch geschaffen. Die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Verträgen wird dadurch unterbunden und die Festanstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen wird Pflicht.

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Teilzeitverträge in Spanien als Maβnahme zur Beschäftigungsförderung

Die Förderung von Beschäftigung und Festeinstellung sind ein festes Ziel der Verbesserung der spanischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Das Gesetz Nr. 16/2013 führt zu Neuerungen im Bereich der Teilzeitverträge, durch die eine Festeinstellung der Arbeitnehmer erleichtert werden soll. Dazu zählen Eintragungspflicht, Registrierung der Arbeitsstunden, Förderung der beruflichen Ausbidlung, Arbeitgeberabgaben zur Sozialversicherung.

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Merkmale der Arbeitsverträge für Führungskräfte in Spanien

Für das spezielle Arbeitsverhältnis von Führungskräften in Spanien gibt es einige Formvorschriften. Die Führungskraft hat eine bestimmte Entscheidungsmacht und ist nur dem Verwaltungsorgan gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Beitrag behandelt die Regelung von Arbeitszeiten und Beförderung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der des Wettbewerbsverbots. Die höheren Führungskräfte sind von den Mechanismen der einheitlichen Arbeitnehmervertretung im Unternehmen ausgeschlossen.

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Befristete und unbefristete Verträge

Voraussetzungen für befristete Verträge mit jungen Arbeitssuchenden in Spanien

Der Vertrag für junge Arbeitssuchende ist ein befristeter Vertrag, der die Einstellung von jungen Leuten durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbständige in Spanien erleichtern soll. Nur Arbeitssuchende von unter 30 Jahren und ohne praktische Arbeitserfahrung kommen dafür in Frage. Im Folgenden werden die Anforderungen und zahlreiche Fördermaβnahmen für diesen Vertragstyp dargestellt.

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Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Neuigkeiten des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Im Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetz in Spanien gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden. Der Artikel listet die wichtigsten Neuerungen auf. Betroffen sind u.a. Definitionen wie „Verbraucher“ und „Unternehmer“, die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts, Kunden- und Telefonservice und weitere.

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Die Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die wichtigsten Nachteile der GbR in Spanien sind sicherlich die unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter. Ausserdem zahlt die GbR mehr Steuern als eine Handelsgesellschaft. Normalerweise nutzen viele Unternehmen die GbR nur als zeitweilige Rechtsform; später wird diese zum Beispiel in eine GmbH umgewandelt.

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Steuerrecht

Neuigkeiten im Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.

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