Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)

Es ist wichtig, über die Existenz der Hauptinformationsstelle des zentralen Kreditregisters der Bank von Spanien (CIRBE) infomiert zu sein um Rechte und Verpflichtungen in Hinblick auf bestimmte Finanzinformationen zu verstehen und diese von Dateien der Vermögens- und Kreditfähigkeit differenzieren zu können, die von der LOPD in Art. 29 geregelt werden.

Strafen im E-Commerce Cookiegesetz

Strafen für E-Commercebetreiber wegen Nichterfüllung des Cookiegesetzes in Spanien

Zwei spanische E-Commercegeschäfte wurden mit Geldstrafen belegt, da sie das reformierte Cookiegesetz nicht befolgt haben. Die Höhe der jeweiligen Strafen ist relativ gering; die Aktion ist aber als Aufruf an alle E-Commercegeschäfte zu verstehen, ihre Webseiten mit den neuen Cookie-Bestimmungen zu aktualisieren. Der folgende Artikel legt eine kurze Beschreibung der Bedingungen vor und liefert eine Hilfestellung um zu verstehen, wie diese Fehler vermieden werden können.

Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanien

Ebenso wie jede andere Art des Handels, muss auch der elektronische Handel über Beschwerdeblätter für seine Nutzer verfügen. Diese Formulare, welche Personendaten dieser Nutzer enthalten, müssen mit dem sogenannten LOPD (Ley Orgánica de la Protección de los Datos Personales), dem spanischen Datenschutzgesetz, übereinstimmen. Bei Nichteinhaltung kann dies schwere Sanktionen für die E-Commerce-Händler zur Folge haben.

Verjährung und Verwirkung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen im neuen spanischen Handelsgesetzbuch

Der spanische Ministerrat hat auf seiner Tagung am 30. Mai 2014 einen Bericht über den Gesetzesentwurf zum Handelsgesetzbuch (Código Mercantil) vorgelegt, der das seit 1885 geltende Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) ersetzen wird. Ziel dieses neuen Handelsgesetzbuches ist, die Einheit der Märkte im Rahmen der privatrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und anderen Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Der neue Text enthält die Regelungen zu Verjährung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen.

Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.

Entfernung von nicht aktuellen Inhalten in Google Deutschland

Ausübung des Rechts auf Entfernung von Inhalten in Google Deutschland

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014, mit welchem entschieden wurde, dass Suchmaschinen bei der Internetsuche dafür verantwortlich sind, dass die Persönlichkeitsrechte der Benutzer im Web gewahrt werden, stellt die Suchmaschine Google nun den Benutzern ein Formular zur Verfügung um die Löschung von Verknüpfungen zu veralteten oder unangemessenen Informationen, welche deren privates Leben betreffen, zu beantragen.

Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch

Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Telekommunikationsgesetz in Spanien

Grundlegende Änderungen durch das neue Telekommunikationsgesetz in Spanien

Eine umstrittene Frage des neuen Telekommunikationsgesetzes in Spanien ist, ob die Anbieter Dachterassen verschiedener Gebäude zur Anbringung von Antennen enteignen können, und zwar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung.

Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

Spanien und Frankreich

Das Verfahren zur Einziehung von Forderungen in Frankreich und Spanien

Was die Einziehung von Forderungen angeht, ist es für einen Investor unbedingt erforderlich, über das Verfahren in Spanien informiert zu sein. Trotz der Harmonisierungsbestrebungen der EU gibt es Unterschiede. Die Einziehung von Schulden in Spanien wird durch zwei Verfahrensarten dominiert: das Mahnverfahren und den Zahlungsbefehl. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Verfahrensarten im französischen und im spanischen Recht dargelegt.