Der Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten in Spanien
Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts legt die Pflichten des Arbeitgebers beim Betriebsübergang im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten fest.
Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts legt die Pflichten des Arbeitgebers beim Betriebsübergang im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten fest.
Der Markt für M&A in Spanien ist 2022 um 10 % gestiegen. Es wird erwartet, dass M&A auch im Jahr 2023 einen fundamentalen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung beisteuern werden.
Das Startup-Gesetz, das in Spanien seit Ende 2022 in Kraft ist, führt als wichtigste Neuerung in Unternehmensangelegenheiten die Möglichkeit ein, eigene Aktien zu erwerben, um sie zur Umsetzung eines Vergütungsplans mit Aktienoptionen für Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Partner zu verwenden.
Die Überlassung von Arbeitnehmern ist in Spanien verboten, nur Zeitarbeitsfirmen (E.T.T.) können Zeitarbeitskräfte einstellen und sie einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, die diese Verstöße begehen, sind sehr schwerwiegend.